Sachkundenachweis für Hundebesitzer: Noch gibt es Unklarheiten

Künftig müssen Hundehalter einen Kurs besuchen, wenn sie einen Hund anschaffen wollen. Das Ländle ist gespaltener Meinung.
Am Wochenende verkündete Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) eine Novelle im Tierschutzgesetz. Künftig sollen Hundebesitzer vor der Anschaffung des Tiers einen verpflichtenden Kurs besuchen, der eine vierstündige Theorie- und eine zweistündige Praxiseinheit umfasst. Für Menschen, die bereits einen Hund halten, werde es Übergangsregelungen geben, so das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Anfrage der NEUE.
Ziel der Kurse sei laut Ministerium, auch erfahrenen Tierhaltern aktuelles, gut anwendbares Wissen in die Hand zu geben: „Davon können Mensch und Tier profitieren.“ Wie die Kurse genau aussehen sollen, wird erst nach Beschluss des konkreten Gesetzestextes klar sein.
Weiters umfasst die Gesetzesänderung ein Verbot für Qualzuchten. Das sind Hunde, die bewusst mit kurzer Schnauze und kleinem Wuchs gezüchtet werden. Außerdem gibt es verschärfte Auflagen für die Ausbildungen von Schutzhunden. Beiß- und Angriffstraining soll nur noch erlaubt sein, wenn Hunde, ihre Halter und die Trainer Prüfungen absolvieren und strenge Auflagen befolgen.
Unklarheiten
Derzeit sorgt der Sachkundenachweis noch für Fragezeichen. Anna Bonmassar von der Hundeschule „Sitz, Platz & Bleib“ in Koblach bemängelt: „Mir ist nicht bekannt, welche Prüfstelle – Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft – dafür verantwortlich ist, den Sachkundenachweis eines jeden Hundehalters einzufordern. In meiner Hundeschule wird den Haltern nahegelegt, einen Sachkundenachweis zu erbringen, aber ohne das ‚muss‘ und ohne eine ‚Prüfstelle‘ kann keiner dazu gezwungen werden. Bis dato benötigen nur jene Hundehalter einen Sachkundenachweis, welche auch eine Hundeprüfung, zum Beispiel die BH/VT-Prüfung, beim Österreichischen Kynologenverband absolvieren möchten.“
Bonmassar wünscht sich, dass der Gesetzgeber bei der Überprüfung der Nachweise noch nachbessert. Auf Anfrage meint das Ministerium dazu, dass der genaue Gesetzestext diese Fragen klären würde.
In anderen Bundesländern, in denen ein solcher Kurs schon erforderlich sei, müsse man den Sachkundenachweis etwa bei der Anmeldung zur Hundesteuer oder bereits bei der Anschaffung eines Tiers vorweisen.
Willi Märker von der Vorarlberger Hundesport Verbandskörperschaft (VHV) erklärt, er plädiere schon seit zehn Jahren dafür, dass Hundebesitzer eine solche BH/VT-Prüfung absolvieren: „Der Grundkurs umfasst acht bis zehn Einheiten und vermittelt das Grundwissen um Hund und Hundehaltung. Man lernt die Basis des Sozialverhaltens und wie man sich bei Begegnungen mit anderen Hunden, Joggern und Radfahrern richtig verhält.“
BH/VT-Prüfung
Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil
Bei dieser Prüfung wird nachgewiesen, dass Hund und Herrchen die Grundregeln des Gehorsams und des gemeinsamen Verhaltens in der Öffentlichkeit beherrschen. Sie besteht aus einem theoretischen Sachkundenachweis, einer Unterordnungsprüfung am Hundeplatz und einem Verkehrsteil in der Öffentlichkeit. (Quelle: Österreichischer Gebrauchshundesport Verband).
Das sagen die Hundebesitzer
In einer Umfrage fing die NEUE weitere Statements von Hundebesitzern ein. Armin Mäser aus Dornbirn verweist ebenfalls auf die bereits bestehenden Kurse, die es für Hunde gibt. Die Neuerung finde er „super“. Auch das Verbot für Qualzuchten freut ihn: „Qualzuchten sind ein Wahnsinn.“ Bei seinem Hund habe er sich daher sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.

Elke Stemer geht ehrenamtlich mit Hunden des Vorarlberger Tierschutzheims Gassi. Sie berichtet: „Wir im Tierheim haben prinzipiell sowieso strengere Regelungen als Gassigänger, wir halten uns an mehr Vorschriften als jeder, der zu Hause einen Hund hat.“ Allerdings fordert die Dalaaserin, nicht zu verallgemeinern: „Das Gesetz muss spezifischer darauf abgestimmt sein, was für einen Hund man hat.“ Die Abschaffung von Qualzuchten befürwortet sie: „Ich finde, man sollte die Tiere wieder zu natürlichen Hunden zurück züchten.“

Manfred Gort aus Gaißau sieht die neuen Regelungen zur Nachweispflicht kritisch: „Ich bin der Meinung, der Hund ist nicht der Böse.“ Er sieht die Züchter in der Verantwortung: „Sie sollten sich die Menschen genauer anschauen, bevor sie ihnen einen Hund geben. Wenn das gut funktioniert, braucht es kein Gesetz.“

Die Auflagen für die Schutzhundeausbildung würde der Gaißauer dagegen sogar noch verschärfen: „Schutzhundetraining sollten nur Polizeihunde bekommen, für private Haushalte finde ich das Training nicht sinnvoll.“
Drei Fragen an Öystein Julsrud

4-Länder-Zoo Lauterach Privat
Die Novelle zum Tierschutzgesetz enthält auch einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Halter von Amphibien, Reptilien und Papgeien. Wie stehen Sie dazu?
Öystein Julsrud: Grundsätzlich ist es keine schlechte Idee, damit die Leute lernen, exotische Tiere richtig zu halten. Wir erleben leider, dass viele Menschen falsch mit Exoten umgehen.
Wo sehen Sie die Nachteile der Regelung?
Julsrud: Ich befürchte, dass die Leute, die keine Lust haben, den Kurs zu absolvieren, exotische Tiere online oder privat auf dem Schwarzmarkt kaufen. Das wäre für die Tiere schlecht und könnte uns das Geschäft kaputt machen. Am Ende wird man aber sehen, wie es sich in der Praxis auswirkt.
Wissen Sie schon, wie die Kurse für die Halter von exotischen Tieren aussehen werden?
Julsrud: Dazu habe ich noch keine Infos, das ist aktuell noch zu frisch. Ich weiß derzeit auch noch nicht, ob wir im Geschäft eine Kontrollpflicht für die Sachkundenachweise haben. Wir werden das jedenfalls überprüfen, bevor die Gesetzesänderungen in Kraft treten.
