Warum ein junger Vorarlberger für 280 Kinderpornos nur eine Geldstrafe bekam

Unbescholtener 20-Jähriger wurde nach der für ihn günstigeren alten Rechtslage verurteilt.
Zwischen März 2022 und August 2023 hat der 20-Jährige aus dem Bezirk Bregenz nach den gerichtlichen Feststellungen 272 Bilder und 8 Videos mit missbrauchten Kindern und Jugendlichen aus dem Internet auf seinen PC und seine Handys heruntergeladen.
Wegen des verbotenen Besitzes von Missbrauchspornografie wurde der unbescholtene Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richter Christoph Stadler ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Weil er ohne Verteidiger vor Gericht erschienen ist, erhielt der Angeklagte aber automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Konstanze Manhart verzichtete auf Rechtsmittel.
Der Grund für die milde Strafe
Die Strafe fiel auch deshalb milde aus, weil für den Angeklagten noch die frühere, für ihn günstigere Rechtslage galt. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Seit Dezember 2023 gelten die neuen gesetzlichen Vorschriften, mit erhöhten Strafrahmen. Paragraf 207a des Strafgesetzbuchs heißt jetzt „Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“.
Taten vor Gesetzesänderng begangen
Der Angeklagte hat die Taten vor der Gesetzesänderung begangen. Er bekannte sich vor Gericht teilweise schuldig. Der 20-Jährige sagte, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass sich unter den heruntergeladenen Pornodateien auch Darstellungen von Minderjährigen befunden haben. Richter Stadler ging aber davon aus, dass sich der Angeklagte heruntergeladenes Missbrauchsmaterial zumindest teilweise angesehen hat. Der Besitz solcher Dateien sei strafbar, sagte der Strafrichter.