Hundehalter haftet für verletzte Hundehalterin

Hundehalterin ging dazwischen und verletzte sich, als ihr Hund von dem des Angeklagten gebissen wurde.
Der Hund des unbescholtenen Angeklagten biss im Mai 2023 beim Spazieren in Feldkirch den Hund der Justizmitarbeiterin. Die Hundehalterin ging dazwischen, als ihr Hund attackiert wurde. Dabei verletzte sie sich leicht, ohne Zutun der Hunde. Die Frau erlitt unter anderem eine Oberschenkelzerrung.
Der Hundehalter wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin angeklagt. Ihm wird im Strafantrag vorgeworfen, bei dem Vorfall unachtsam gewesen und seinen Hund mit einem Schleppseil an der zu langen Leine gehalten zu haben. Deshalb habe er die Attacke seines Hundes nicht verhindern können. Für die Verletzung der Hundehalterin habe er strafrechtlich zu haften.
Diversion statt Verurteilung
Richter Alexander Frick gewährte dem Verantwortung für sein Handeln übernehmenden Angeklagten am Donnerstag in der Strafverhandlung am Bezirksgericht Bludenz eine Diversion. Demnach hat der unbescholtene 24-Jährige dem Gericht innerhalb von zwei Wochen als Geldbuße 160 Euro zu bezahlen und der Verletzten innert sechs Monaten als Teilschadenersatz 200 Euro.
Der Strafrichter will das Strafverfahren einstellen, sollten die Zahlungen erfolgen. Der Beschluss zur diversionellen Erledigung ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm die Diversion an. Sprengelstaatsanwalt Hubert Ganner gab kein Erklären ab. Die Staatsanwaltschaft könnte die Diversion nach erfolgten Zahlungen mit einer Beschwerde bekämpfen.
Richter Frick sagte, eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung würde wohl im Berufungsverfahren am Landesgericht Feldkirch aufgehoben werden. Das Landesgericht habe in einem anderen Verfahren eine Diverson festgelegt, nachdem er zuvor eine vorsätzliche Körperverletzung verurteilt habe.
Zweite Chance
Der Angeklagte kam nun schon zum zweiten Mal in den Genuss einer Diversion. Bereits 2022 wurde ein Strafverfahren gegen den Oberländer diversionell erledigt, nach einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
Verteidiger Clemens Achammer sagte vor Gericht, die Staatsanwaltschaft schieße mit Kanonen auf Spatzen, weil das Opfer eine Justizmitarbeiterin sei.
Justiz unter sich
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck klagte an, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Feldkirch für befangen erklärt hatte, weil die Geschädigte eine Vorarlberger Justizbedienstete ist. Strafrichter des Bezirksgerichts Feldkirch sind bekannt mit der Geschädigten. Deshalb wurde am Bezirksgericht Bludenz verhandelt.