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Sechs Monate Haft für betrügenden Autohändler

23.02.2024 • 23:00 Uhr
Sechs Monate Haft für betrügenden Autohändler
Das Urteil ist nicht rechtskräftig Shutterstock

Vorbestrafter 38-Jähriger kassierte 90.000 Euro, lieferte Porsche aber nicht und beging weitere Delikte.

Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Veruntreuung und betrügerischer Krida wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belas­tete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Verfallsbetrag aus der kriminellen Bereicherung hat der 38-Jährige der Republik 80.000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Bei der verhängten Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer 2022 verhängten Geldstrafe von 360 Tagessätzen.

Betrug und Veruntreuung

Der damalige Autohändler hat nach den gerichtlichen Feststellungen den Kaufpreis von 90.000 Euro kassiert, aber dem Kunden den Porsche 911 nicht geliefert. Zwei Wochen danach hat er einen Verkehrsunfall mit dem Porsche fingiert, wofür bereits eine Verurteilung erfolgt ist.

Zudem hat der Pkw-Händler nach Ansicht der Richter zudem den Verkaufspreis von 25.000 Euro für einen Maserati für sich behalten, den er dem Vorbesitzer abliefern hätte müssen. Des Weiteren hat der türkischstämmige Mann dem Urteil zufolge einen BMW nach Finnland verkauft, der noch unter dem Eigentumsvorbehalt einer Leasingfirma stand.

Versteckspiel und Freispruch

Darüber hinaus hat der verschuldete Angeklagte, so die Richter, seinen gepfändeten VW Golf versteckt, der deswegen nicht zwangsversteigert werden konnte.

Freigesprochen wurde der Angeklagte von den Vorwürfen des Verstrickungsbruchs mit versteckten anderen gepfändeten Autos und der Urkundenfälschung mit einer Plakette an einem falschen Auto.