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Versuchte Brandstiftung: Thujenhecke angezündet

26.02.2024 • 11:48 Uhr
Der Mann stand am Montag in Feldkirch vor Gericht.  <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Der Mann stand am Montag in Feldkirch vor Gericht. Klaus Hartinger

29-Jähriger zündelte wohl aus Frust. Übergreifen des Feuers auf Firmengebäude konnte verhindert werden

Wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung wurde der arbeitslose Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat er 670 Euro für verwendete Feuerlöscher zu bezahlen.

Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 17 Monaten Haft.

4000 Euro Schaden

Der 29-jährige Bregenzer hat nach den gerichtlichen Feststellungen im Juli 2023 in Rankweil mit einem Feuerzeug eine Thujenhecke angezündet. Dabei entstand ein Schaden von 4000 Euro. Passanten und Polizisten konnten mit Feuerlöscher und einem Gartenschlauch den Vollbrand der Hecke löschen und damit ein Übergreifen der Flammen auf ein Firmengebäude verhindern.

Staatsanwältin Berchtold sagte, über den 29-Jährigen sei am Tag des Vorfalls ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden. Er sei deswegen frustriert gewesen und habe die Hecke angezündet.

Widersprüchlich

Verteidiger Heinz Koller beantragte einen Freispruch. Der angeklagte Österreicher türkischer Herkunft sagte vor Gericht, er habe nichts anzünden wollen. Er habe sich bei der windgeschützten Thujenhecke eine Zigarette anzünden wollen. So habe er das Feuer unabsichtlich verursacht. Vor der Polizei behauptete der Beschuldigte aber noch, er habe mit dem Feuer nichts zu tun. Seine widersprüchlichen Angaben seien nicht überzeugend gewesen, sagte Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Schöffensenats.

Ein Zeuge sagte, er habe gesehen, dass der Angeklagte eine Hand hin zur Hecke ausgestreckt habe und dann weitergegangen sei.