Besprechung mit Anwalt: 870 Euro

Klagender Rechtsanwalt fordert in anhängigem Honorarprozess von ehemaliger Mandantin 15.400 Euro.
Der klagende Rechtsanwalt vertrat die beklagte Frau in einem streitigen Scheidungsverfahren. Während des Gerichtsverfahrens kündigte sie das Mandatsverhältnis auf und wechselte zu einem anderen Anwalt.
Der klagende Anwalt fordert nun in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von seiner ehemaligen Mandantin 15.400 Euro an ausständigem Honorar. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Sie gibt an, von ihrem damaligen Anwalt falsch über dessen Kostenberechnung aufgeklärt worden zu sein. Deshalb sei sie irrtümlich von weit niedrigen Anwaltskosten ausgegangen.
Scheitern der Vergleichsgespräche
Die Zivilrichterin sagte zu Beginn des Prozesses in der vorbereitenden Tagsatzung, bis auf ein Verfahren sei es in allen ihren Prozessen um Anwaltshonorare zu gütlichen Einigungen gekommen. Vergleichsgespräche im aktuellen Verfahren scheiterten bislang aber. Die Verhandlung soll im April fortgesetzt werden.
Marktübliche Preise
Die Richterin teilte mit, sie werde ein Gutachten zur Frage erstellen lassen, welche Preise für anwaltliche Leistungen marktüblich seien. Auch davon sei abhängig, ob einzelne Forderungen des Klägers bestätigt, gekürzt oder gestrichen werden. Sie machte die Streitparteien darauf aufmerksam, dass der Prozess wohl auf jeder Seite Kosten von 10.000 Euro verursachen dürfte.
Streit um Abrechnungsmodell
Der Kläger verrechnete nach Einzelleistungen. Das sei in einem streitigen Scheidungsverfahren nicht üblich, meinte der nunmehrige Anwalt der beklagten Frau. Für gewöhnlich werde in solchen Verfahren nach Stunden abgerechnet. Der klagende Kollege habe etwa für eine Besprechung 870 Euro verlangt. Derart viel werde man dafür nicht bezahlen müssen.
Der klagende Rechtsanwalt sagte, er sei von einer für seine Mandantin günstigen Bemessungsgrundlage ausgegangen. Sollten die Einwände des Beklagtenvertreters berechtigt sein, wären von seiner Klagsforderung nur 1200 Euro abzuziehen.