Mordfall Janine G.: Die Anklage steht

Zwei Jahre nach dem Tod der 30-Jährigen klagte die Staatsanwaltschaft Feldkirch den 27-jährigen U-Häftling nun wegen Mordes an und einen 21-Jährigen, weil er die Tat nicht verhindert hat.
Am 4. März 2022 starb die 30-jährige Dornbirnerin. Zwei Jahre danach hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch jetzt am Landesgericht Feldkirch Anklage wegen Mordes und anderer Delikte erhoben. Die NEUE hat nachgefragt.
Landesgerichtssprecher Dietmar Nußbaumer bestätigte am Mittwoch auf Anfrage das Einlangen der Mordanklage. Inhaltlich machte der Mediensprecher des Landesgerichts am Mittwoch noch keine Angaben, weil noch keine Bestätigung dafür vorliege, dass die Anklageschrift den Verteidigern der Angeklagten zugestellt worden sei.
Was ist passiert?
Ein 27-Jähriger soll seine Bekannte im Streit um Schulden in der Lustenauer Wohnung eines 21-Jährigen erwürgt haben. Danach sollen die beiden jungen Männer die Tote in einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried in der Nähe der Diskothek Sender abgelegt haben. Der 27-jährige Untersuchungshäftling wurde dem Vernehmen nach wegen Mordes, Verleumdung und Störung der Totenruhe angeklagt. Dem 21-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft nach den der NEUE vorliegenden Informationen die Vergehen der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat und der Störung der Totenruhe vor.

German Bertsch, der den 27-jährigen Hauptangeklagten verteidigt, sagte am Mittwochnachmittag auf Anfrage, die Anklageschrift sei ihm am Mittwoch zugestellt worden. Er sei derzeit zu keiner inhaltlichen Stellungnahme bereit.
Angeklagter bestreitet Mordvorwurf
Der 27-Jährige bestreitet den Mordvorwurf. Der beschuldigte U-Häftling sagte vor der Polizei und dem Haftgericht, der 21-Jährige habe die junge Frau ermordet. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Aussage als Verbrechen der Verleumdung an dem 21-Jährigen, zumal am Hals der 30-Jährigen nur DNA-Spuren des 27-Jährigen gefunden worden sein sollen. Zudem sagt der jüngere Mann, der 27-Jährige habe die junge Frau erwürgt.

vor der Tat in einer Tankstelle.
Tatenlos zugesehen
Dem 21-Jährigen wird zur Last gelegt, er habe den gewaltsamen Tod der Frau in seiner Wohnung nicht verhindert und dabei tatenlos zugesehen. Darüber hinaus wird beiden Angeklagten die Störung der Totenruhe vorgeworfen. Demnach sollen sie mit der Toten im Auto des 21-Jährigen bis nach Bludenz gefahren sein und sie letztlich im Lustenauer Ried abgelegt haben.
Termin steht noch aus
Der Vorsitzende Richter im Mordprozess am Landesgericht wird Christoph Stadler sein. Es wurde bis dato noch kein Termin für den Geschworenenprozess festgesetzt, zumal die Anklageschrift derzeit noch beim Oberlandesgericht Innsbruck beeinsprucht werden kann und somit auch noch nicht rechtswirksam ist.