Kompromiss nach tödlichem Gasunfall

Einigung in Zivilprozess: 35.000 Euro für Angehörige. Gas aus Gasheizung tötete 62-Jährigen.
Der 62-jährige Großvater der türkischstämmigen Familie starb, nachdem 2016 aus der Gasheizung eines Dornbirner Reihenhauses Kohlenmonoxid ausgeströmt war. Sechs Familienmitglieder wurden verletzt. Der 42-jährige Sohn des Verstorbenen lag im Krankenhaus fünf Tage im Koma.
Fünf klagende Verletzte forderten von der zuständigen Heizungstechnikfirma und der Stadt Dornbirn 97.000 Euro Schmerzengeld. Sie warfen Mitarbeitern der Heizungstechnikfirma vor, die Gastherme in ihrem Keller mangelhaft gewartet zu haben. Zudem hätten Ärzte im Dornbirner Stadtspital bei zwei klagenden Kindern erkennen müssen, dass sie Kohlenmonoxidvergiftungen erlitten haben.
Bedingter Vergleich
In dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde am Freitag ein bedingter Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits geschlossen. Demnach bezahlt die Heizungstechnikfirma den Klägern 35.000 Euro. Die gütliche Einigung kann noch bis 3. Mai widerrufen und für ungültig erklärt werden. Alexander Fetz sagte als Anwalt der Heizungstechnikfirma, der Vergleich sei nur aus Kostengründen abgeschlossen worden und bedeute kein Haftungsanerkenntnis.
Im Strafprozess am Landesgericht wurden die drei Angeklagten 2019 im Zweifel von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte rechtskräftig das Urteil.
Kein Fehlverhalten
Die Strafrichter waren von der Schuld der drei Angeklagten nicht überzeugt. Sie gingen im Zweifel davon aus, dass den beiden Heizungstechnikern und dem Kaminkehrer kein Fehlverhalten nachzuweisen war. Für die Richter ließ sich nicht feststellen, unter welchen Umständen es zu dem tödlichen Unfall gekommen ist.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft trat deshalb Kohlenmonoxid aus, weil die Gasheizung defekt war. Durch Verpuffungen von Gas sei das Abzugsrohr aus der Verankerung gehoben worden. Die Gasheizung sei unsachgemäß gewartet worden.