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Junger Gewalttäter muss gratis arbeiten

06.05.2024 • 12:51 Uhr
Junger Gewalttäter muss gratis arbeiten
(C) HARTINGER (SYMBOLBILD)

Diversion für unbescholtenen 15-Jährigen, der drei Mädchen bedrohte und einen Mitschüler misshandelte.

Richter Martin Mitteregger gewährte dem jugendlichen Gewaltserientäter am Montag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der unbescholtene 15-Jährige innerhalb von sechs Monaten insgesamt 60 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Der von Anna Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Dem 15-Jährigen seien im Strafantrag gleich sieben Vergehen vorgeworfen worden, merkte Staatsanwalt Gschwenter an: Körperverletzung, gefährliche Drohung in mehreren Fällen, Sachbeschädigung und verbotener Waffenbesitz.

Mitschüler misshandelt

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig. Demnach hat der im Tatzeitraum zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 erst 14 Jahre alte Schüler aus dem Bezirk Bludenz etwa einen Mitschüler auf dem Schulhof hochgehoben, zu Boden geworfen und dabei mit Misshandlungsvorsatz leicht verletzt. Und er hat gedroht, ihn zu schlagen.

Gewaltandrohung

Darüber hinaus hat er drei Mädchen gedroht, sie zu schlagen. Eines der Mädchen bedrohte der Jugendliche mit einem Schlagring in seiner Hand. Bei den drei Mädchen entschuldigte sich der Angeklagte im Verhandlungssaal für sein Fehlverhalten, bei seinem Mitschüler bereits vor der Gerichtsverhandlung auf schriftlichem Wege. Der aggressive Bursche beging auch eine Sachbeschädigung.

In einem anderen Strafverfahren bot die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Beschuldigten eine Diversion an: Leistet der unbescholtene 15-Jährige 30 Stunden an gemeinnütziger Arbeit, erfolgt die Einstellung des Verfahrens. Dabei geht es um den Verdacht der versuchten Körperverletzung. Dieses Delikt soll der Jugendliche nach dem angeklagten und am Montag vor Gericht verhandelten Tatzeitraum begangen haben.