Bestätigt: Vater stahl Halskette der Tochter

Oberlandesgericht bestätigt in Berufungsverfahren Urteil des Landesgerichts Feldkirch: Geldstrafe für vorbestraften 58-Jährigen wegen Diebstahls in der Wohnung seiner Tochter.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der Privatangeklagte in der Mietwohnung seiner Tochter im Badezimmer ihre Halskette. Wegen Diebstahls, begangen im Familienkreis, wurde der mehrfach vorbestrafte 58-Jährige in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem wurde er dazu verpflichtet, Schadenersatz für die Halskette bei der Haushaltsversicherung zu leisten.
Das Urteil in dem Strafverfahren mit Privatanklage ist nun rechtskräftig. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte in der Berufungsverhandlung die Feldkircher Entscheidung. Sowohl der Privatangeklagte als auch seine anstelle der Staatsanwaltschaft als Privatanklägerin auftretende Tochter hatten Berufung angemeldet.
Weil der vom Gericht festgestellte Diebstahl im Familienkreis begangen wurde, betrug die mögliche Höchststrafe nicht sechs Monate Gefängnis, sondern nur drei. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet zweieinhalb Monaten Haft.
Die Frau aus dem Bezirk Bludenz klagte ihren Vater wegen Einbruchsdiebstahls im Familienkreis an, mit einer Strafdrohung von bis zu sechs Monaten Gefängnis. Weil er nach Darstellung von Privatanklagevertreterin Olivia Lerch ein Fenster der Mietwohnung seiner sich damals im Urlaub befindenden Tochter eingeschlagen und sich so Zutritt verschafft hat.
Streitfall Katze
Die Feldkircher Richterin Silke Sandholzer ging aber von keinem Vorsatz zum Einbruch aus. Weil der Angeklagte ursprünglich nur beabsichtigt habe, aus der Wohnung seiner Tochter die Katze seiner Frau mitzunehmen. Die Katze befand sich aber nicht dort. Die eingeschlagene Fensterscheibe wurde in dem Privatanklageverfahren nicht als Sachbeschädigung gewertet, weil nicht die Privatanklägerin geschädigt wurde, sondern der Vermieter der Wohnung.
Der Privatangeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Verteidiger Michael Battlogg beantragte einen Freispruch. Anhängig ist in der betroffenen Familie auch noch ein Strafverfahren gegen die Mutter. Am Bezirksgericht Bludenz wurde sie wegen Diebstahls verurteilt. Weil sie nach den Feststellungen des Erstgerichts die Katze ihrer Tochter gestohlen hat. Das Landesgericht hob aber das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung am Bezirksgericht an. Weil kein Diebstahl der Katze vorliege, sondern allenfalls nur eine Unterschlagung.