Doch keine Mitwirkung an versuchtem Suizid

Freispruch: Wusste Angeklagter, dass sich Mitpatientin mit Ladekabel strangulieren wollte, das er ihr gab?
Vom Vorwurf des mit sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bedrohten Verbrechens der Mitwirkung an der Selbsttötung wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Schon deshalb wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des psychisch kranken, aber zurechnungsfähigen 22-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, also in der Psychiatrie, abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Melanie Wörle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Am Tag zuvor gekauft
Im August 2021 versuchte eine damals 20-jährige Psychiatriepatientin, sich auf einem WC des Landeskrankenhauses Rankweil mit einem Handyladekabel zu strangulieren. Das Ladekabel hatte ihr am Tag zuvor der angeklagte Mitpatient auf ihren Wunsch hin gekauft.
Die Patientin sagte im Oktober 2021 als Zeugin vor der Polizei, sie habe dem Beschuldigten gesagt, dass sie sich mit dem Handyladekabel umbringen wolle. Vor Gericht gab die nunmehr 22-jährige Zeugin zu Protokoll, sie habe auch daran keine Erinnerung mehr.
Der von Josef Lercher verteidigte Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er sei davon ausgegangen, dass die Mitpatientin das Kabel nur zum Aufladen ihres Handys benötige.
Ursprünglich ermittelte die Polizei nur wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung. Weil der Beschuldigte mit einem Amoklauf gedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren letztlich aber ein. Zumal das Oberlandesgericht Innsbruck den Tatbestand der gefährlichen Drohung nicht für erfüllt hielt.
Denn der psychiatrische Patient, so das Oberlandesgericht, habe während einer Therapiesitzung mit einer Therapeutin in der Valduna über seine Amoklauf-Zwangsgedanken gesprochen. In der Therapiesitzung sei es auch darum gegangen, solche Zwangsgedanken loszuwerden.