Betrunken mit Pkw zwei Autos gerammt

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Autofahrer nach Unfall, bei dem zwei Verkehrsteilnehmer verletzt wurden.
Der mit 1,3 Promille alkoholisierte Pkw-Lenker geriet am 21. Dezember 2023 auf der Landesstraße in Lorüns taleinwärts auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit zwei entgegenkommenden Autos.
Der 71-jährige Fahrer des zuerst gerammten Wagens blieb unverletzt. Die niederländische Lenkerin des Fahrzeugs beim zweiten Zusammenstoß wurde leicht verletzt, ihre niederländische Beifahrerin schwer.
Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6300 Euro (300 Tagessätze zu je 21 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 47-Jährige aus dem Bezirk Bludenz der Schwerverletzten 1000 Euro zukommen zu lassen.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Weil der Familienvater aber keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er sagte, er sei nach dem Konsum von Wein bis nach Mitternacht mit Restalkohol von wohl weniger als 0,5 Promille am Vormittag zum Einkaufen nach Bludenz gefahren. Dort habe er auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein getrunken. Bei der Rückfahrt habe er am Radio hantiert. Dadurch sei sein Auto auf die Gegenfahrbahn geraten.
Die beiden verletzten Niederländerinnen mussten zum Strafprozess nicht nach Feldkirch anreisen. Sie wurden in der Verhandlung als Zeuginnen per Zoomkonferenz befragt.