Risse am Haus: Klage gegen ÖBB wird abgewiesen

Zivilrichterin kündigte Abweisung der Klage an: Risse am Haus könnten auch durch ÖBB-Gleisarbeiten entstanden sein, seien aber so minimal, dass kein Schadenersatz fällig sei.
Das klagende Ehepaar zog im Juni 2019 in sein neues Einfamilienhaus ein. Das Wohnhaus liegt im Unterland neben einem Bahnhof und dem Bahngleis. Bereits im März 2020 sei ihr neues Haus beschädigt worden, nämlich durch ÖBB-Bauarbeiten, behaupten die Kläger. Erschütterungen durch Pilotierungs- und Rammarbeiten an der Bahnstrecke hätten vor allem am 26. März 2020 in ihrem Haus zu mehreren Rissen geführt. Eineinhalb Stunden lang seien starke Vibrationen im Gebäude wahrnehmbar gewesen. Dadurch sei zudem der Dachboden undicht geworden.
Dafür forderten die beiden Kläger von der ÖBB Infrastruktur AG als Schadenersatz ursprünglich 50.000 Euro und zuletzt nur noch rund 4000 Euro. Die ÖBB seien verschuldensunabhängig schadenersatzpflichtig, heißt es in der Klage. Die Frage, ob die Bauarbeiten fachgerecht oder nicht fachgerecht durchgeführt worden sei, sei nicht von Bedeutung.
Zivilprozess
Am Landesgericht Feldkirch fand am Donnerstag in dem Zivilprozess, der im Februar 2022 begonnen hat, die letzte Verhandlung statt. Das Urteil wird demnächst schriftlich ergehen. Die Richterin teilte den Streitparteien am Donnerstag mit, dass sie die Klage abweisen werde.
Denn im Haus der Kläger hätte der gerichtliche Gutachter nur schmale Risse feststellen können, berichtete die Zivilrichterin. Für derartige Bagatellschäden bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz. Zudem sei unklar, ob die minimalen Risse auf Erschütterungen durch ÖBB-Gleisarbeiten zurückzuführen seien oder auf Ausführungsmängel beim Hausbau. Das undichte Hausdach habe dem Gerichtsgutachten zufolge nichts mit den ÖBB-Bauarbeiten zu tun.
Der Klagsvertreter kündigte für den Fall einer Klagsabweisung eine Berufung am Oberlandesgericht Innsbruck an.
Die ÖBB Infrastruktur AG beantragt eine Abweisung der Klage und ist zu keiner Vergleichszahlung bereit. Weil sie für allfällige Schäden am Haus der Kläger nicht verantwortlich sei. Durch die Ramm- und Pilotierungsarbeiten seien die behaupteten Risse am Gebäude nicht entstanden. Bei einer Besichtigung im November 2020 habe ein Privatgutachter keine Risse feststellen können, die in einem Zusammenhang mit den Gleisarbeiten gestanden seien. Auch Schäden durch Warmlufteinträge in das Hausdach seien nicht auf die ÖBB-Bauarbeiten zurückzuführen. Der Privatgutachter habe als Grund dafür bauliche Ausführungsmangel am Haus angegeben.