Um die Existenz bangen: Heimische Bauern überboten

Der Andelsbucher Vollblutbauer Joachim Fink (24) würde eine zwangsversteigerte Weidefläche liebend gerne nutzen, wie seine Familie seit Generationen. Erworben hat sie aber ein Industrieller.
Unverständlich, enttäuschend und schwer nachvollziehbar. So könnte man die Gemütslage bei Familie Fink beschreiben.

Ihr Hof liegt direkt anliegend am Grundstück, das in Form einer Zwangsversteigerung nun den Besitzer gewechselt hat. Seit 1975 hat der mittlerweile pensionierte Altbauer Anton Fink (63) die Weidefläche für seine Tiere verwendet, bis November gilt ein Pachtvertrag.

Sohn Joachim, der die Landwirtschaft im Jahr 2022 übernommen hat und inzwischen mit progressiver Landwirtschaft „Wäldar Grumpora“ anbaut, um den Hof neben dem Milchbetrieb für die Zukunft zu wappnen, bot bei der Versteigerung mit. Seine 1,5 Millionen Euro reichten aber nicht, für 1,6 Millionen Euro erwarb Siegfried Simma das Bauernhaus samt Acker und Weidefläche – ohne landwirtschaftliche Ausbildung und mit dem Wunsch, sich in seiner Pension den Traum der eigenen Bauernschaft zu erfüllen. Was er aber nun vor Gericht auszufechten hat, wie die NEUE am Sonntag kürzlich berichtete.
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Was für den Industriellen wie eine „nette“ Pensionsbeschäftigung anmutet, ist für den Andelsbucher Absolventen der Landwirschaftsschule Hohenems Existenzgrundlage. Denn der 24-Jährige jagt nicht einem bloßem Traum hinterher, für den Bauern geht es schlicht und ergreifend um seine Zukunft.

Landwirt in elfter Generation
Die Finks gehören zu Andelsbuch wie die Juppe zu einer gestandenen Bregenzerwälderin. Bis ins Jahr 1620 reicht ihr Stammbaum zurück, wie sie beim Besuch der NEUE am Sonntag stolz erklären.

„Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso Herr Simma so offenkundig Interesse an diesem Grundstück hegt. Und seine Pläne, das Land in dieser Form zu bewirtschaften, sind für einen Vollerwerbsbauer – gelinde gesagt – ein Schlag ins Gesicht“, erzählt der junge Landwirt. Denn bei der rund 26.000 Quadratmeter großen Fläche handle es sich um ein hervorragendes Weide- und Anbaugebiet, das er für seine Ausrichtung einer nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft dringend benötige.


„Interessant ist auch, dass Simma im Anschluss an die Versteigerung direkt mit meinem Vater gesprochen und ihm ein Angebot unterbreitet hat. Nämlich einen Großteil der Fläche erneut unter seinen Pachtbedingungen landwirtschaftlich zu nutzen“, führt Christian Fink, der zweite Sohn des Altbauern weiter aus.

Der Bregenzerwälder Immobilienexperte witterte aber Lunte und legte dem frisch gebackenen Besitzer nahe, dass er zunächst abwarten solle: „Wir wollen uns nicht in eine unsichere Situation bringen. Für meinen Bruder Joachim steht hier alles auf dem Spiel. Und er möchte sich nicht eine Abhängigkeit bringen, die ihm über kurz oder lang das Genick brechen könnte.“

Bauernland in Bauernhand?
Besonders bitter ist für die Bauernfamilie, dass durch die Zwangsversteigerung der Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche für Jedermann möglich sei, zumindest laut Paragraf 151 in der Exekutionsordnung. Erst im Nachgang überprüfe die Grundverkehrskommission, ob die vorgesehene Nutzung gewährleistet sei, womit auch der neue Eigentümer Simma nun zu kämpfen habe.

„An sich unterbindet das Gesetz genau solche Machenschaften, damit wertvolle Landwirtschaftsflächen, die unsere Nahversorgungssicherheit gewährleisten, nicht zum Spekulationsobjekt für finanziell potente Investoren werden. In diesem Fall hat man aber offensichtlich eine Lücke gefunden, damit genau das passiert“, führt der 33-Jährige weiter aus. Allein der offenbar willentlich in die Höhe getriebene Preis für die Liegenschaft, die mit rund 970.000 Euro bemessen wurde, läge zwar sicher im Interesse des Verkäufers, mache aber ein faires Mitbieten nahezu unmöglich.

Grund für die Exekution war die Tatsache, dass sich die Geschwisterkinder nach dem Tod der Besitzerin uneins waren. Erschwerend hinzu käme der Fakt, dass ein Geschwisternteil unter Vormundschaft stehe, und damit dieser Erbanspruch vonseiten des Landes Vorarlberg verwaltet werde.

Ob dieses Stück Land seinen Weg letztlich in „des Bauern Hand“ findet, werden wohl die Gerichte entscheiden. Kein fruchtbarer Boden für „Wäldar Grumpora“. Zumindest vorerst.
