Verteidiger des Erstangeklagten: “Tat passt nicht zum Erstangeklagten”

Verteidiger Matthias Holzmann bemühte den Zweifelsgrundsatz und beantragte einen Freispruch.
Dem Verteidiger des Erstangeklagten zufolge gibt es große Zweifel an der Schuld seines Mandanten. Es gebe keine klaren Beweise, das zeige auch die lange Ermittlungsdauer.
Matthias Holzmann wies darauf hin, dass es keine DNA am Hals des Opfers gebe. Was die Spuren unter den Fingernägeln betreffe, könne die Gutachterin nicht mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass es vor der Tat zu einer Spurenübertragung gekommen sein könnte. Es würden jedenfalls viele Fragen offen bleiben.
“Motiv ergibt keinen Sinn”
Auch das Motiv der Geldschulden ergebe keinen Sinn. Wenn auch unregelmäßig, der Erstangeklagte habe das Darlehen zurückbezahlt. Letztlich seien nur ein paar Tausend Euro offen gewesen. “Wer bringt deshalb jemanden um?”, fragte sich der Verteidiger. Die Tat passe nicht zu dem Erstangeklagten.
Für seinen Mandanten gehe es um die Existenz, um Sein oder Nicht-Sein. In ruhigen Worten erklärte er den Geschworenen, dass es fürs einen Mandanten nur einen Richter gebe – und es sei eine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Erstangeklagte die Tat begangenen habe.
Ohne eine solche Gewissheit – sprich, wenn es nur den geringsten Zweifel an der Schuld des Erstangeklagten gebe, dürfe der Erstangeklagte nicht schuldig gesprochen werden.