Weiteres führendes MC-Mitglied vor Gericht

Warum es im Prozess gegen ein führendes Mitglied eines Motorradklubs noch kein Urteil gab.
Wie im Verfahren im August gegen den Präsidenten eines Vorarlbergers Motorradklubs wurde am Landesgericht Feldkirch am Montag auch der Drogenprozess gegen ein weiteres führendes Mitglied der Rockervereinigung auf unbestimmte Zeit vertagt. In der nächsten Verhandlung wird die stundenlange Verlesung des Gerichtsakts fortgesetzt werden.
Dem unbescholtenen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe zwischen 2020 und 2021 48 Kilogramm Rauschgift nach Vorarlberg schmuggeln lassen, in Vorarlberg verkauft und zum Kauf angeboten, 13 Kilo Kokain und 35kg Marihuana. Zudem soll der Oberländer in seiner Wohnung 500 Gramm Marihuana und 2 g Kokain für den Verkauf vorbereitet und mit zwei Schlagringen Waffen unbefugt besessen haben.
Bis zu 15 Jahre Gefängnis
Die Anklage lautet auf Suchtgifthandel, Vorbereitung von Suchtgifthandel und Verstößen gegen das Waffengesetz. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage beträgt der Strafrahmen 1 bis 15 Jahre Gefängnis.
Verteidiger Clemens Haller sagte, sein Mandant sei zum Suchtgifthandel nicht schuldig, zum Drogenbesitz teilweise schuldig und in Sachen Waffen schuldig. Der angeklagte Untersuchungshäftling machte keine Angaben. Der ledige 51-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch ist unbescholten, war als Handwerker selbstständig und im Motorradklub als Sergeant at Arms für die Sicherheit zuständig.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Handychatnachrichten des Angeklagten in einem Krpytomessengerdienst. Den Server haben französische Behörden 2021 sichergestellt. Nach der Auswertung der verschlüsselten Nachrichten wurden im Jänner mehrere Beschuldigte in Vorarlberg als mutmaßliche Mitglieder eines Drogenrings verhaftet. Davon wurden inzwischen einige Beschuldigte nicht rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Vorlesung geht weiter
Der angeklagte 51-Jährige verlangt die wortwörtliche Verlesung des gesamten Gerichtsakts. Richter Alexander Wehinger las daraus als Vorsitzender des Schöffensenats gestern drei Stunden lang vor und wird in der nächsten Verhandlung rund 200 Seiten mit Chatnachrichten verlesen.
Die Verwertung der im Ausland sichergestellten und zudem unvollständigen Kryptochatnachrichten sei rechtswidrig, meint Verteidiger Haller. Dem Vernehmen nach planen manche Beschuldigte des mutmaßlichen Drogenrings, sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen der unfairen Verfahren zu beschweren.