Betrügender Konsul: Geldstrafe halbiert

Konsul fälschte Meldebestätigungen und kassierte für Visumsanträge Gebühren.
Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 2200 Euro im Jänner am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro (300 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 58-Jährige einem Schweizer Ehepaar 600 Euro zu bezahlen. Die Richterin sah davon ab, dem Selbstständigen die Gewerbeberechtigung zu entziehen.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte in dieser Woche den Schuldspruch. Zudem setzte das Berufungsgericht die Hälfte der Geldstrafe zur Bewährung aus. Der Angeklagte hat dem Gericht als 5250 Euro zu bezahlen. Die anderen 5250 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das milde OLG-Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft. Der Angeklagte hatte volle Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft Feldkirch Strafberufung.
Bearbeitungsgebühren
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der damalige thailändische Honorarkonsul in Vorarlberg 2022 über seine Visaagentur in Dornbirn Visaanträge für Thailand-Urlaube von 21 Schweizern und Deutschen an die thailändische Botschaft in Wien mit wahrheitswidrigen österreichischen Wohnsitz-Meldebestätigungen für die Ausländer ohne deren Wissen verfälscht. Demnach hat der Konsul zudem von den Antragstellern betrügerisch Bearbeitungsgebühren für die nicht rechtmäßigen Visa in einem 5000 Euro nicht übersteigenden Ausmaß kassiert.
Wegen der massiven Folgeschäden habe die Geldstrafe für den Ersttäter nicht teilbedingt verhängt werden können, meinte, im Unterschied zum OLG-Senat, die Feldkircher Erstrichterin. Sie verwies dabei auf die Festnahmen von zwei Urlaubern in Thailand, die über keine gültigen Visa verfügten. Und auf finanzielle Schäden. Ein Schweizer Geschädigter sagte, er habe zusätzlich 4000 Franken für sich und seine Gattin ausgeben müssen, um nach Hause fliegen zu können. Geschädigte wurden von thailändischen Behörden mit Einreiseverboten belegt.
Der Angeklagte bekannte sich zur Urkundenfälschung schuldig und beantragte einen Freispruch vom Betrugsvorwurf. Der Ex-Konsul sagte, er habe die Meldebestätigungen gefälscht, damit die Ausländer schneller zu ihren Visa kommen. Er habe keine Betrugsabsicht gehabt. Der Vorarlberger ist seit 2023 nicht mehr Konsul.