Haft nach Messerattacke am Dornbirner Bahnhof

Alkoholisierter 24-Jähriger versuchte im Jänner an seinem Geburtstag, mit Messer auf Streitschlichter einzustechen. Mehrjährige Haftstrafe für einschlägig vorbestraften Syrer.
Wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen zwölf Haftmonate aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe fünfeinhalb Jahre Gefängnis.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger ist rechtskräftig. Denn der von Claudia Lecher-Tedeschi verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen betrug wegen der Verwendung eines Messer zwei bis zehn Jahre Haft.

Zwei Promille Alkohol im Blut
Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der an seinem Geburtstag mit zwei Promille alkoholisierte 24-Jährige am 27. Jänner gegen 21 Uhr am Dornbirner Bahnhof, mit einem Messer mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern auf einen 47-jährigen Schlichter einer verbalen Auseinandersetzung mit einem 35-Jährigen einzustechen. Demnach konnte der 47-Jährige den Messerstichen aber ausweichen und blieb unverletzt.
Der Beschuldigte rannte davon, stürzte dabei aber und wurde von Passanten bis zum Eintreffer der alarmierten Polizei festgehalten. Zehn Minuten nach der Tat konnte der arbeitslose Syrer verhaftet werden.
Milderungsgründe
Mildernd gewertet wurden das Geständnis und der Umstand, dass es bei der Tat beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wirkten sich die drei einschlägigen Vorstrafen, die Tatbegehung während einer Probezeit und die Verwendung eines Messers aus. Weil der 24-Jährige auch schon bei früheren Straftaten alkoholisiert war, war die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung kein Milderungsgrund mehr. Weil der Angeklagte wisse, wie er unter Alkoholeinfluss zuweilen reagiere, so der Schöffensenat.
Waffenverbot
Wenige Tage nach dem Vorfall wurde für den Dornbirner Bahnhof im Februar ein Messerverbot verhängt. Auch zur Abschreckung der Allgemeinheit sei eine empfindliche Strafe zu verhängen gewesen, sagte Richter Wehinger in seiner Urteilsbegründung.
Zu verbüßen sind auch zwölf ursprünglich bedingt gewährte zwölf Haftmonate aus der Verurteilung vom April 2023 am Landesgericht. Damals wurde der junge Syrer auch deshalb schuldig gesprochen, weil er seiner Freundin mit vorgehaltenem Messer mit dem Abstechen gedroht hat.