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Abfertigung falsch berechnet: Nachzahlung für Arbeitnehmer

01.04.2025 • 09:20 Uhr
Abfertigung falsch berechnet: Nachzahlung für Arbeitnehmer
AK-Arbeitsrechtsexpertin Veronica Eberle-Wohlgenannt. AK Vorarlberg

Mehr als 30 Jahre im selben Betrieb beschäftigt – doch bei der Abfertigung fehlten entscheidende Beträge.

Nach über 30 Jahren im selben Betrieb wurde Herrn B. im Oktober 2024 die Endabrechnung übermittelt. Dabei schöpfte er Verdacht und wandte sich an die Arbeiterkammer Vorarlberg. Die Überprüfung durch die Arbeitsrechtsexperten der AK brachte einen folgenschweren Fehler ans Licht: Bei der Berechnung der Abfertigung nach dem alten System wurden die variablen Entgeltbestandteile – darunter Zulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtdienste sowie geleistete Überstunden – nicht berücksichtigt.

Die AK intervenierte und wies den Arbeitgeber auf die falsche Berechnungsgrundlage hin. Dieser reagierte umgehend und zahlte Herrn B. die Differenz in Höhe von 10.469,04 Euro brutto nach.

„In diesem Fall hatte die Nichtberücksichtigung der variablen Entgeltbestandteile einen erheblichen Fehlbetrag verursacht“, sagt AK-Arbeitsrechtsexpertin Veronica Eberle-Wohlgenannt. Für diese sei laut Gesetz der Durchschnitt der letzten zwölf Monate heranzuziehen – das sei hier unterlassen worden.

AK-Präsident Bernhard Heinzle zeigt sich erfreut über die erfolgreiche Intervention: „Mehr als 30 Jahre lang hat sich Herr B. in seinem Betrieb engagiert. Da ist es nur gerecht, dass er bekommt, was ihm zusteht.“

Abfertigung Alt: Wichtige Fakten auf einen Blick

  • Geltungsbereich: Abfertigung Alt gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begründet wurden.
  • Voraussetzungen: Mindestens drei Jahre ununterbrochene Beschäftigung; Wichtig: Beendigungsart beachten! Bei nachfolgenden Beendigungsarten besteht grundsätzlich kein Abfertigungsanspruch:
    • Kündigung durch den Arbeitnehmer
    • Vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers ohne wichtigen Grund
    • Verschuldete fristlose Entlassung des Arbeitnehmers
    • Hinsichtlich bestehender Ausnahmen (z.B. Pensionen, Mutterschaftsaustritt etc.) helfen die AK Expert:innen gerne weiter!
  • Berechnungsgrundlage: Letztes Bruttomonatsentgelt inklusive regelmäßiger wiederkehrender Bezüge (Gehalt, Zulagen, Überstunden, Sachbezüge, Provisionen, etc.) sowie aliquoter Anteil an Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
  • Berechnungsformel: [Monatsbezug zuzüglich regelmäßig wiederkehrender Bezüge + Sachbezüge + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration] multipliziert mit dem entsprechenden Faktor der Dienstzeit.
  • Abgaben- und steuerrechtliche Behandlung: Sozialversicherungsfrei und begünstigt besteuert mit 6 Prozent.