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Erwachsenenvertreterin veruntreute Gelder ihres Bruders

05.05.2025 • 12:14 Uhr
Erwachsenenvertreterin veruntreute Gelder ihres Bruders
Richter Martin Miteregger. hartinger

54-Jährige hob fünfstellige Summe von Konten ihres Bruders ab. Sie gab an, das Geld ihrem neuen Freund geliehen zu haben. Er habe bislang keine Rückzahlungen geleistet.

Wegen des Vergehens der Untreue wurde die unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger, mit dem die von Toni Jakupi verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.

Fast 80.000 Euro

Nach den gerichtlichen Feststellungen hob die damalige Erwachsenenvertreterin zwischen Juli und Dezember 2023 insgesamt 78.876,33 Euro von den Bankkonten ihres Bruders ab und verwendete die Gelder missbräuchlich. Die 54-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn war seit 2019 die gerichtlich bestellte Erwachsenenvertreterin ihres Bruders.

Die Angeklagte sagte, sie habe den Großteil der Gelder ihres Bruders ihrem damaligen neuen Freund geliehen. Die Beziehung sei inzwischen beendet. Ihr Ex-Freund habe ihr von dem Darlehen bislang nichts zurückbezahlt. Sie habe den in der Schweiz lebenden Kosovaren im Internet kennengelernt.

Der arbeitslose 49-Jährige sagte vor der Polizei, er habe von der Beschuldigten nur 22.000 Euro geliehen bekommen. Es sei ihm noch nicht möglich gewesen, Rückzahlungen zu leisten.

“Liebe macht blind”

„Liebe macht blind“, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Seine Mandantin sei offenbar einem Betrüger in die Falle gegangen, meinte Verteidiger Jakupi.

Vor wenigen Tagen zahlte die Angeklagte mithilfe eines Kredits die veruntreuten Gelder zurück. Es sei außergewöhnlich, dass bei Vermögensdelikten vor der Gerichtsverhandlung Wiedergutmachung geleistet werde, merkte Richter Mitteregger an. Mildernd gewertet wurden auch die Unbescholtenheit und das Geständnis der Angeklagten.

Strafanzeige hatte die zuständige Pflegschaftsrichterin wegen fehlender Abrechnungen durch die Erwachsenenvertreterin erstattet. Verteidiger Jakupi beantragte vor Gericht eine Diversion mit einer Geldbuße. Das sei wegen der besonderen Verwerflichkeit der Tat und des hohen Schadensbetrags zur Abschreckung der Angeklagten und der Allgemeinheit nicht möglich, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats.