Jugendliche versuchten E-Scooter zu stehlen: Geldstrafe

Zwei junge Syrer stritten versuchten Einbruchdiebstahl erfolglos ab.
Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls wurden die beiden unbescholtenen 16-Jährigen am Landesgericht jeweils zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 360 Euro. Die anderen 360 Euro wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Dem Geschädigten müssen sie Schadenersatz bezahlen.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten akzeptierten die Entscheidung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe für die Jugendlichen wäre eineinhalb Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft.
Vorwürfe bestritten
Nach Ansicht der Richterin versuchten die beiden Syrer, am Feldkircher Jahnplatz nahe der Staatsanwaltschaft an einem frühen Morgen gegen 5.30 Uhr einen im Freien bei einem Abstellplatz parkierten E-Scooter zu stehlen. Demnach versuchten die Angeklagten, das Schloss aufzubrechen. Das wird als versuchter Einbruchsdiebstahl gewertet.
Die Angeklagten bestritten den Vorwurf und gaben an, sie seien mit dem Zug aus Bregenz angereist und hätten am frühen Morgen in Feldkirch nur spazieren wollen. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.
Die Richterin stützte sich aber auf die Aussage der Belastungszeugin. Die junge Frau sagte, sie sei durch ein lautes Geräusch aufgewacht, habe aus dem Fenster gesehen und dann die Polizei angerufen. Jene zwei Personen, die sie am Tatort gesehen habe, seien wenige Minuten später in der Nähe des Abstellplatzes von den einschreitenden Polizisten kontrolliert worden. Von der Polizei befragt wurden die nunmehrigen Angeklagten.
Jeder der beiden Syrer hat schon eine Diversion, die nicht als Vorstrafe zählt. Gegen einen der 16-Jährigen ist ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes anhängig.