Nachbarn in Bregenz mit Mord gedroht: Geldstrafe

34-Jähriger drohte zwei Nachbarn, sie umzubringen. Einschlägiger Vorbestrafter kam mit Geldstrafe davon.
Wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete Frühpensionist am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Franziska Klammer ist rechtskräftig. Denn der von German Bertsch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Christoph Stadler waren mit der Entscheidung einverstanden.
Die Strafrichterin ging nur von Drohungen mit einer Körperverletzung aus. Deshalb betrug der Strafrahmen bis zu ein Jahr Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Angeklagt waren im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch Drohungen mit dem Tod. Dafür hätte die Strafdrohung bis zu drei Jahre Gefängnis ausgemacht. Weil die Drohungen nur verbal geäußert und nicht durch den Vorhalt einer Waffe unterstrichen wurden, nahm die Richterin keine qualifizierte gefährliche Drohung nach Absatz 2 des Paragrafen 107 des Strafgesetzbuches an.
Musste Wohnung verlassen
Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der Angeklagte an einem Tag in Bregenz zu zwei türkischstämmigen Nachbarn, er werde sie umbringen. Dabei befand sich der 34-Jährige dem Urteil zufolge in seiner Wohnung und sah aus dem Fenster hinaus. Demnach machte der Angeklagte den Mann und die Frau dafür verantwortlich, dass er seine Wohnung verlassen musste.
Die beiden glaubwürdigen Belastungszeugen hätten keinen Grund gehabt, die angeklagten Drohungen zu erfinden, sagte Richterin Klammer in ihrer Urteilsbegründung.
Der angeklagte 34-Jährige bestritt die Vorwürfe. Verteidiger Bertsch beantragte einen Freispruch. Mildernd habe sich nichts ausgewirkt, sagte die Strafrichterin. Erschwerend zu werten gewesen sei das Vorliegen von zwei Vergehen und die teilweise einschlägigen Vorstrafen. Weil die Vorstrafen aber schon länger zurückliegen würden, sei eine Geldstrafe als Sanktion ausreichend.