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Hochwasser: Wie es beim Schutzprojekt an der Ill im Walgau weitergeht

09.07.2025 • 18:14 Uhr
Hochwasser: Wie es beim  Schutzprojekt an der Ill im Walgau weitergeht
An der Ill zwischen Frastanz und Nenzing ist ein großes Hochwaserschutzprojekt geplant. Archiv, Stiplovsek

Zwischen Frastanz und Nenzing soll ein Hochwasserschutzprojekt Siedlungen, Natur und Infrastruktur sichern. Gutachten zu möglichen Umweltauswirkungen nun veröffentlicht, im September wird verhandelt. 10 Fragen und Antworten.


1. Was ist konkret geplant?
Antwort: Geplant ist ein umfangreiches Hochwasserschutzprojekt entlang der Ill zwischen den Gemeinden Frastanz und Nenzing. Im Kern geht es um den Schutz vor hundertjährlichen Hochwasserereignissen durch technische und ökologische Maßnahmen. Dazu gehören zwei große Rückhaltebecken in Schlins (475.000 Kubikmeter) und Nenzing (320.000 Kubikmeter), die Aufweitung des Flussbettes in Frastanz und Satteins, neue Schutzdämme entlang der A14 und im Ortsteil Sonnenheim sowie ökologische Verbesserungen wie die Wiederanbindung von Auwäldern und die Fischpassierbarkeit des Gießenbachs. Das Projekt umfasst insgesamt rund neun Flusskilometer.

Hochwasser: Wie es beim  Schutzprojekt an der Ill im Walgau weitergeht

2. Warum ist der Hochwasserschutz in diesem Bereich so wichtig?
Antwort: Laut Wolfgang Errath, Geschäftsführer des Wasserverbands Ill-Walgau, sollen mit dem Projekt „der dichte Siedlungsraum und die Infrastruktureinrichtungen im Walgau gegen ein hundertjährliches Hochwasserereignis geschützt werden“. Viele Abschnitte entlang der Ill – etwa in Feldkirch oder entlang der A14 – wurden seit derm Hochwasser2005 ausgebaut. Das nun geplante Vorhaben schließt laut Errath eine Lücke zwischen Feldkirch und Bludenz.

3. Warum hat sich das Projekt verzögert?
Antwort: Die ersten Varianten des Projekts wurden bereits im Jahr 2008 entwickelt, ein vollständiges Einreichprojekt folgte 2014. Im Jahr 2015 hob das Bundesverwaltungsgericht jedoch den damaligen Genehmigungsbescheid des Landes auf. Grund dafür war eine Beschwerde, in deren Folge das Gericht zu dem Schluss kam, dass – anders als von der Landesregierung angenommen – sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist. Das Projekt musste daraufhin von Grund auf neu geplant werden. „Wir haben quasi wieder bei null begonnen””, so Errath.

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Steurer

4. Welche Unterlagen wurden jetzt öffentlich aufgelegt?
Antwort: Wie aus dem Edikt der Landesregierung hervorgeht, wurden am 1. Juli folgende Unterlagen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt: Die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen, sämtliche Fachgutachten, die Projektpläne (Stand Juni 2025) sowie die Beschreibung des Vorhabens. Die Unterlagen sind bis einschließlich 5. September 2025 in den Standortgemeinden oder online einsehbar. Am 24. September 2025 findet die mündliche Verhandlung.

5. Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?
Antwort: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für große Bauprojekte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt zu erwarten sind. Ziel ist es, frühzeitig Umweltrisiken zu erkennen und durch konkrete Auflagen zu vermeiden oder zu verringern. Im Zuge der UVP werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Wasser, Luft, Boden, Klima, Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild durch unabhängige Fachleute beurteilt. Außerdem wird die Öffentlichkeit umfassend eingebunden – etwa durch die Möglichkeit zur Stellungnahme oder Teilnahme an Verhandlungen.

6. Was sind die wichtigsten Ergebnisse der Sachverständigen?
Antwort: Wie aus der zusammenfassenden Bewertung hervorgeht, wird das Projekt überwiegend als umweltverträglich eingestuft. Positiv bewertet wurden insbesondere der Hochwasserschutz selbst, die Verbesserung der Fischfauna sowie die Auswirkungen auf das Oberflächenwasser. Größter Kritikpunkt ist der Verlust von rund 14,5 Hektar Auwald (kumuliert bis zu 17,5 Hektar) – ein Eingriff, der laut Gutachten wesentliche Auswirkungen auf bestimmte Tierarten wie den Schwarzmilan und Graureiher hat. Auch die Beeinträchtigung zusammenhängender Lebensräume wird kritisch gesehen.

7. Welche Auflagenvorschläge gibt es?
Antwort: Um die Umweltauswirkungen zu minimieren, werden über 60 Auflagen vorgeschlagen. Diese reichen von Ersatzpflanzungen, Amphibienschutzmaßnahmen und Begrünung der Dämme bis hin zu technischen Anforderungen beim Damm- und Tiefbau. Besonders streng sind die Vorgaben für den Umgang mit Rodungen, den Baustellenbetrieb und den Schutz sensibler Gewässerabschnitte. Für nicht vermeidbare Verluste – insbesondere im Auwald – wurde zudem eine mögliche Ausgleichszahlung von 319.312 Euro berechnet.

Hochwasser: Wie es beim  Schutzprojekt an der Ill im Walgau weitergeht
Wolfgang Errath, Geschäftsführer des Wasservebands Ill-Walgau. hartinger

8. Wer ist Verfahrenspartei im Verfahren?
Antwort: Das sind alle Personen oder Institutionen, die vom Projekt betroffen sind oder gesetzlich dazu bestimmt wurden. Dazu zählen der Projektwerber, Eigentümer angrenzender Grundstücke, Umweltorganisationen, die betroffenen Standortgemeinden sowie das Land Vorarlberg als UVP-Behörde. Sie dürfen Stellungnahmen abgeben, Beweisanträge stellen und an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.

9. Wie viel kostet das Projekt?
Antwort: Die Gesamtkosten des Hochwasserschutzprojekts werden mit rund 40,5 Millionen Euro (brutto, ohne Indexierung) beziffert. Wie diese Kosten zwischen Bund, Land und Wasserverband aufgeteilt werden, ist noch offen. Laut Projektleiter Wolfgang Errath könnte der Eigenanteil des Wasserverbandes je Bauabschnitt zwischen 10 und 20 Prozent liegen.

10. Wer gehört zum Wasserverband Ill-Walgau?
Antwort: Die Gemeinden Frastanz, Satteins, Nenzing, Schlins, Bludesch, Ludesch, Nüziders, Bludenz, Bürs, Meiningen, Göfis und Feldkirch sowie das Land Vorarlberg, die Asfinag, die ÖBB sowie vier Stromversorgungsunternehmen, darunter die Illwerke vkw und die Stadtwerke Feldkirch.