Stadttunnel: Verhandlungen im Enteignungsverfahren stehen an

Wie die NEUE unlängst berichtete, hat das Land Vorarlberg im Zuge des bevorstehenden Baus des Feldkircher Stadttunnels fünf Anträge auf Enteignung gestellt. In diesen Fällen wurden nun die mündlichen Verhandlungen angesetzt, wie aus den Kundmachungen des Landes hervorgeht. Sämtliche Enteignungsverfahren betreffen den Tunnelast Tosters.

Gegenstand der Enteignungen sind sogenannte Dienstbarkeiten, also Nutzungsrechte an privaten Grundstücken, ohne dass die Flächen dauerhaft an das Land übertragen würden. Im konkreten Fall geht es um das Recht zur unterirdischen Errichtung des Tunnels selbst – sowie um zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im darunterliegenden Gestein, die sogenannten Stützmittel. Die beanspruchten Flächen variieren zwischen 45 und 750 Quadratmetern, je nach Grundstück und bautechnischer Notwendigkeit. Vier der betroffenen Flächen sind teils bebaut, durchwegs in Wohn- oder Mischgebieten gelegen, allesamt im Stadtteil Tisis. Die Dienstbarkeiten werden dauerhaft ins Grundbuch eingetragen.
Was genau unter „Stützmittel“ zu verstehen ist, erklärt Bernhard Braza, Stadttunnel-Projektleiter in der Landesstraßenbauabteilung: „Dabei handelt es sich um bautechnische Maßnahmen zur Stabilisierung des Hohlraums, etwa Spritzbetonschalen, Ankersysteme oder sogenannte Rohrschirme.“ Die Auswahl erfolge je nach geologischer Beschaffenheit. Sichtbar werde davon nichts: „Alles spielt sich unterirdisch ab.“

Einigung oder Bescheid
Die nun angesetzten mündlichen Verhandlungen verfolgen das Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Die Abteilung Verkehrsrecht als Enteignungsbehörde ist dabei verpflichtet, auf einen Vergleich hinzuwirken. Kommt es nicht dazu, entscheidet die Behörde per Bescheid, auch über die Höhe der Entschädigung. Grundlage dafür ist ein unabhängiges Gutachten, das in der Verhandlung diskutiert wird. Dieser Bescheid kann von den betroffenen Eigentümern angefochten werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich die Verfahren noch deutlich in die Länge ziehen.
“Letztes Mittel”
In einem früheren NEUE-Bericht bezeichnete Landesstatthalter Christof Bitschi Enteignungen als „letztes Mittel“. Er verwies darauf, dass man im Vorfeld intensiv verhandelt habe, der Schritt aber bei einem Projekt dieser Größenordnung unvermeidlich sei, wenn keine Einigung erzielt werde.
Warum es in den nun verhandelten Fällen nicht zu einer Einigung kam, ist offiziell nicht bekannt. Die Gründe dürften vielfältig sein. Neben der Höhe der angebotenen Entschädigung könnten auch grundsätzliche Vorbehalte gegen das Projekt eine Rolle spielen. Einige Betroffene sollen sich über mangelnde Information seitens der beklagt haben.

Zeitplan in der Schwebe
Der Vortrieb des Haupttunnels, sprich alle vier Äste inklusive unterirdischem Kreisverkehr und Maschinenkaverne, sollte im Herbst 2025 beginnen und voraussichtlich bis Sommer 2028 dauern. Ob es bei diesem Zeitplan bleibt, hänge von der Länge des derzeitigen Baustopps ab, so Braza. Wie berichtet, wurde vor einigen Wochen ein Teilbaustopp verhängt, der derzeit noch ist. Hintergrund ist eine „nicht geringfügige Änderung“ im Vergleich zu den genehmigten Einreichunterlagen. Konkret geht es um die geänderte Positionierung von Baustellencontainern, dem Fundament des Baukrans sowie der Werkstatthalle.