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Wolfurt: Im Rausch Auto beschädigt und Polizisten verletzt – verurteilt

28.07.2025 • 19:42 Uhr
Wolfurt: Im Rausch Auto beschädigt und Polizisten verletzt – verurteilt
Der Vorfall, bei dem zwei Polizeibeamten verletzt wurden, ereignete sich im Oktober 2024. Symbolbild APA

Geldstrafe für Angeklagten, der Widerstand leistete, zwei Beamte verletzte und fremdes Auto beschädigte.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde der ledige Facharbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7500 Euro (300 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1875 Euro (75 Tagessätze). 5625 Euro (225 Tagessätze) wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte den beiden mit Prellungen und Abschürfungen leicht verletzten Polizisten jeweils 500 Euro zukommen zulassen. An pauschalen Verfahrenskosten hat er dem Gericht 200 Euro zu überweisen.

Auto beschädigt

Nach den gerichtlichen Feststellungen beschädigte der 32-Jährige im Oktober 2024 in Wolfurt mit Schlägen das Auto einer Frau. Demnach wehrte er sich vergeblich mit Gewalt gegen seine Festnahme. Dabei wurden zwei Polizisten leicht verletzt.
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit, das Geständnis, die erfolgte Schadenersatzzahlung an die Autobesitzerin und die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol und Drogen. Erschwerend wirkte sich das Vorliegen von mehreren Vergehen aus.

LSD im Internet bestellt

Der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn sagte, er habe vor den Vorfällen neben Alkohol auch LSD konsumiert. Das Rauschgift habe er im Internet bestellt.
Verteidiger Trojer beantragte eine Einstellung des Strafverfahrens mit einer diversionellen Geldbuße. Eine Diversion sei bei dieser Form des Widerstands nicht möglich, sagte Richter Mitteregger.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Arnold Trojer verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.