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Zu Haft verurteilter Mann (72) ging von Geldstrafe aus und fragte: “Kann ich gleich bezahlen?“

HEUTE • 14:57 Uhr
Zu Haft verurteilter Mann (72) ging von Geldstrafe aus und fragte: "Kann ich gleich bezahlen?“
Laddendieb fasste nun eine höhere Strafe aus. Hartinger, Getty Images

Berufungsgericht erhöhte Haftstrafe wegen Ladendiebstahls. Beim Angeklagten handelt es sich um einen mit zahlreichen Vorstrafen belasteten Rückfalltäter.

Welche Strafe ist angemessen für einen Ladendiebstahl? Der 72-Jährige stahl nach den gerichtlichen Feststellungen am 9. Februar in einem Lebensmittelsupermarkt in Bregenz eine Flasche Alkohol zum Preis von 18,99 Euro.

Wegen des Vergehens des Diebstahls wurde der mit zahlreichen einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am 4. Juni am Bezirksgericht Bregenz zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der Pensionist dazu verpflichtet, dem geschädigten Unternehmen als Schadenersatz 118,99 Euro zu bezahlen, davon 100 Euro für den Einsatz eines Ladendetektivs. Für den Angeklagten galten die sogenannten Rückfallsvoraussetzungen. Weil über ihn zuvor schon zumindest zwei einschlägige Haftstrafen wegen ähnlicher Taten verhängt worden waren, erhöhte sich der Strafrahmen um die Hälfte auf bis zu neun Monate Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hielt die verhängte Strafe für zu milde und legte Strafberufung ein, mit Erfolg.

Haftstrafe erhöht

Das Landesgericht Feldkirch gab am Mittwoch in der Berufungsverhandlung der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidentin und Richterin Angelika Prechtl-Marte erhöhte die Freiheitsstrafe um zwei Monate. Nun hat der Unterländer fünf Haftmonate zu verbüßen. Das Urteil des Berufungsgerichts ist rechtskräftig.

Das sagt das Berufungsgericht

Die vom Bezirksgericht verhängte Strafe fiel nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht streng genug aus. Der Angeklagte habe ,,keine supersaubere Weste“, sagte Richterin Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung. Er habe viele Vorstrafen. Außerdem sei er ein Rückfalltäter. Und der Ladendiebstahl sei während anderer anhängiger Strafverfahren begangen worden. Deshalb sei die Haftstrafe zu erhöhen gewesen.

Irrtum

Der angeklagte Pensionist schien den Ernst der Lage nicht zu erkennen. „Kann ich gleich bezahlen?“, fragte der 72-Jährige während der Berufungsverhandlung mehrmals, auch nach der Urteilsverkündung. Offenbar ging er irrtümlich nur von einer Geldstrafe aus.

Dazu passte, dass auch der Staatsanwaltschaft ein Fehler unterlaufen war. In ihrer schriftlichen Strafberufung beantragte die Strafverfolgungsbehörde irrtümlich eine höhere Geldstrafe für den Angeklagten. Die Staatsanwältin nahm in ihrem Plädoyer in der Berufungsverhandlung eine Korrektur vor und forderte eine höhere Gefängnisstrafe.