Vorsitzender Richter im Mordprozess: “Mangels Geständnisses lebenslange Haft”

Der 26-jährige Spanier, der seine Ex-Freundin und Mutter seiner zwei Kinder erschlagen haben soll, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Mit 8:0-Stimmen sprachen die Geschworenen den Angeklagten des Mordes schuldig. Dafür wurde der unbescholtene 26-Jährige am Freitag am zweiten Verhandlungstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.
Als Trauerschmerzengeld hat der Spanier seinen beiden Kindern im Alter von fünf und sechs Jahren sowie den Eltern und der Schwester der getöteten Kindesmutter insgesamt 110.000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zu den Schmerzengeldzahlungen an. Staatsanwalt Johannes Hartmann verzichtete auf Rechtsmittel.
Für Mord beträgt der Strafrahmen 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft. Lebenslang bedeutet, dass eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis frühestens nach 15 Jahren erfolgen kann.

Geschworene folgten Argumenten des Staatsanwalts
Geschworene müssen ihre Entscheidung nicht begründen. Die Laienrichter folgten offenbar den Argumenten des Staatsanwalts und der Opferanwälte Eva Müller und Bernd Widerin. Demnach hat der Angeklagte in der Nacht vom 3. auf 4. September 2024 am Ufer der Bregenzerache in Kennelbach seine in Kennelbach lebende Ex-Freundin mit zumindest sieben massiven Schlägen mit einem unbekannten länglichen Gegenstand ins Gesicht und gegen den Kopf vorsätzlich getötet. Nach der brutalen Tat habe er die tote Spanierin bei den Schrebergärten am Flussufer in ein Gebüsch gezogen.
Dort wurde die Leiche am 8. September 2024 gefunden. Am 12. September 2024 wurde der im Bezirk Bludenz lebende Beschuldigte festgenommen.

In dem Indizienprozess ohne Tatzeugen wurde der Angeklagte durch folgende Umstände belastet: Das Handy des Angeklagten war in der angeklagten Nacht bis gegen 9 Uhr am Kennelbacher Achufer in unmittelbarer Nähe des Fundorts der Leichte eingeloggt. An der linken Hand der Leiche wurde Blut des Angeklagten gefunden. Am Knöchel des Leichnams wurde ein Fingerabdruck des 26-Jährigen sichergestellt.
Eine Zeugin sagte, sie habe einen Streit des Paars auf einer Parkbank am 3. September 2024 zwischen 18 und 19 Uhr 300 Meter vom späteren Fundort der Toten entfernt wahrgenommen.
Der Angeklagte habe seine frühere Lebensgefährtin in Spanien und seit 2022 auch in Österreich mehrmals geschlagen, sagte Privatbeteiligtenvertreterin Müller als Anwältin der Eltern der Getöteten.

Mehrfach widersprüchliche Angaben
Der Angeklagte habe mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht und sei unglaubwürdig, sagte Staatsanwalt Hartmann. So habe er bestritten, sich in der angeklagten Tatnacht und schon zuvor mehrmals mit der 25-jährigen Spanierin am Kennelbacher Achufer aufgehalten zu haben.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Die Verteidiger Manfred Keller und David Lissy beantragten einen Freispruch. Denn es gebe keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten. Im Zweifel sei der Untersuchungshäftling deshalb freizusprechen.
Er sei mit der Mutter seiner Kinder am 3.9.2024 zum Kauf von Drogen mit dem Zug nach Bludenz und danach wieder zurück nach Bregenz gefahren, sagte der Angeklagte. Nach dem Eintreffen am Bregenzer Bahnhof kurz nach 23 Uhr habe er sich von ihr verabschiedet. Er habe die Nacht in den Bregenzer Seeanlagen verbracht. Zuletzt sagte der Angeklagte vor Gericht, es könne sein, dass er im Drogen- und Alkoholrausch doch mit ihr nach Kennelbach gefahren sei, ohne sich daran erinnern zu können. Den Mord habe aber ein unbekannter Täter begangen.

Mildernde Umstände
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch Drogen und Alkohol. Erschwerend wirkten sich das hohe Ausmaß der Gewalt, die Gewalttat gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder und die Begehung mit einer Waffe aus. Der brutale Mord sei mangels eines Geständnisses mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu ahnden, sagte Richter Rümmele.
Der Angeklagte und das spätere Opfer wurden in Ecuador geboren und lebten in Barcelona miteinander. 2022 übersiedelten sie mit den 2019 und 2020 geborenen Kindern nach Vorarlberg. Das Bezirksgericht Bludenz übertrug die Obsorge für die Kinder vor der Tat an die im Bezirk Bludenz lebenden Eltern des Angeklagten. Nun beantragen die in Barcelona lebenden Eltern der Getöteten das Sorgerecht für ihre Enkelkinder.