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Brandstiftung im Konsulat angedroht

30.10.2025 • 18:32 Uhr
Brandstiftung im Konsulat angedroht
Der Angeklate hatte ein politisches Motiv.hartinger

Geldstrafe für unbescholtenen Jordanier, der zudem dem Konsul Schmerzengeld bezahlen muss.

Wegen gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Arbeitslose am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 360 Euro. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem Vorarlberger Honorarkonsul von Jordanien 100 Euro zukommen zu lassen.

Das Urteil von Richterin Lea Gabriel ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil der 29-Jährige keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen erstellte der angeklagte Jordanier am 11. August im Vorraum des jordanischen Konsulats in Dornbirn ein Video, das er danach auf Instagram veröffentlichte. Demnach drohte der in Vorarlberg lebende 29-Jährige dabei damit, im Konsulat Feuer zu legen.

Politisches Motiv

Der Jordanier palästinensischer Abstammung soll der Ansicht sein, Jordanien unterstütze die Palästinenser im Gaza-Streifen zu wenig. Der Angeklagte war vor Gericht teilweise geständig. Er sagte vor der Polizei, er habe die Absicht gehabt, dass auch der Vorarlberger Honorarkonsul von Jordanien von seinem Video erfahre.

Der 73-jährige Konsul sagte als Zeuge vor Gericht, er habe noch immer Angst wegen der Drohung. Zumal der Angeklagte 30.000 Follower in sozialen Medien habe. Er habe wegen des Vorfalls schlaflose Nächte gehabt. Die Polizei habe ihm Personenschutz gewährt und dem Konsulat Gebäudeschutz. Der Staatsschutz in Vorarlberg habe vorbildlich auf die ernstzunehmende Drohung reagiert.

Angeklagt wurde eine gefährliche Drohung mit einer Feuersbrunst mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis. Richterin Gabriel ging aber nur von einer einfachen gefährlichen Drohung aus.