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Mädchen mehrfach schwer missbraucht: Lange Haftstrafe für 55-Jährigen

HEUTE • 16:33 Uhr
Mädchen mehrfach schwer missbraucht: Lange Haftstrafe für 55-Jährigen
Der Angeklagte verhedderte sich in Widersprüchen. NEUE

Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch verurteilte Angeklagten unter anderen wegen schweren Missbrauchs Unmündiger. So lautet das Strafmaß.

Die Vorwürfe gegen den 55-jährigen Angeklagten wiegen schwer. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann aus dem Bezirk Feldkirch zur Last, ein Mädchen über mehrere Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht zu haben. Ein Teil der Taten soll sich zu einem Zeitpunkt ereignet haben, als das Opfer noch unmündig war, weitere später als Jugendliche.

Das Opfer war im Tatzeitraum zwischen zwölf und siebzehn Jahre alt. Die dem Angeklagten angelasteten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger sollen sich laut Anklage in den Jahren 2007 bis 2009 ereignet haben.

Während der Angeklagte bei zentralen Punkten widersprüchliche Angaben machte, schilderte das Opfer die Geschehnisse in einer – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – per Video eingespielten, mehrstündigen kontradiktorischen Einvernahme gleichbleibend, detailliert und nachvollziehbar. Auf dieser Beweiswürdigung stützte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel seine Entscheidung.

Schuldspruch

Die Verhandlung dauerte rund sechs Stunden. Am Ende wurde der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie wegen bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen schuldig. Verhängt wurden siebeneinhalb Jahre Haft. Die gesetzliche Höchststrafdrohung liegt bei 15 Jahren Freiheitsstrafe. Dem Opfer wurden 25.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.

In der Urteilsbegründung hielt der Senat fest, dass den Aussagen des Angeklagten kein Glauben zu schenken sei. Insbesondere zum Beginn der sexuellen Handlungen sowie zu deren Häufigkeit habe er wechselnde und teils widersprüchliche Angaben gemacht. Die Aussagen des Opfers seien hingegen in sich schlüssig gewesen und hätten keine Widersprüche aufgewiesen.

Der Senat verwies zudem auf die massiven psychischen Folgen. Es habe mehrere nachweislich mehrere Suizidversuche gegeben, den ersten bereits mit 13 Jahren. Daraus zog das Gericht den Schluss, dass die Belastung nicht erst in jüngerer Zeit entstanden sein könne.

Mädchen mehrfach schwer missbraucht: Lange Haftstrafe für 55-Jährigen
Verteidiger German Bertsch. NEUE

Die Verantwortung des Angeklagten

Der Angeklagte räumte sexuelle Handlungen ein, bestritt jedoch jede Form von Zwang. Alles sei freiwillig und einvernehmlich gewesen. Zudem habe das Mädchen für den Oral- und Geschlechtsverkehr Geld verlangt, laut dem Angeklagten 20 bis 30 Euro. Er bestritt jedoch ausdrücklich, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei, als das Opfer noch unter 14 Jahre alt war – ein Punkt, der rechtlich besonders ins Gewicht fällt. Erinnern könne er sich deswegen so gut, weil damals sein Sohn eingeschult worden sei.

Opfer passte auf Kinder auf

Im Verfahren wurde auch erörtert, wie es zum Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem Opfer kam. Die Familien hatten sich kennengelernt, weil sie zeitweise in derselben Wohnanlage lebten. In weiterer Folge kam das Mädchen regelmäßig zum Angeklagten nach Hause, um auf dessen Kinder aufzupassen. Nach seiner Darstellung kam es in diesem Zusammenhang auch zu den ersten sexuellen Kontakten. Später haben man sich dann in seinem Auto auf Parkplätzen sowie im Wald getroffen. Die Initiative sei dabei stets vom Mädchen ausgegangen. Zudem betonte der Angeklagte, dass sich das mutmaßliche Opfer erklärt habe, bereits sexuelle Erfahrungen gesammelt zu haben.

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Opfervertreterin Eva Müller. NEUE

Nicht glaubwürdig

Staatsanwalt Johannes Hartmann erklärte im Schlussplädoyer, die Aussagen des Angeklagten seien nicht glaubwürdig. Das Opfer habe unter anderem nachvollziehbar geschildert, dass der erste sexuelle Kontakt mit dem Angeklagten erfolgt sei – bereits im Alter von zwölf Jahren, als es von ihm in einem Auto bedrängt worden sei. Diese Darstellung stehe im klaren Widerspruch zur Version des Angeklagten. Ein psychiatrisches Gutachten stütze die Angaben des Opfers, das an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide.

Privatbeteiligtenvertreterin Eva Müller verwies auf das über Jahre hinweg gestörte Verhältnis des Opfers zur eigenen Sexualität. Erst nach dem letzten Suizidversuch habe sich das Opfer entschlossen, Anzeige zu erstatten. Es hat sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen und lebt mittlerweile als Mann.

Verteidiger German Bertsch beantragte einen Freispruch. Er argumentierte, das Opfer habe die Vorwürfe erst viele Jahre später angezeigt. Zudem habe es auch danach wiederholt Kontakt zur Familie des Angeklagten gegeben.

Ein weiterer Anklagepunkt betraf bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial. Auf dem Laptop des Angeklagten wurde ein entsprechendes Video gefunden. Der Mann erklärte, er wisse nicht, wie dieses auf sein Gerät gelangt sei. Auch dieser Darstellung schenkte der Schöffensenat keinen Glauben.

Rechtsmittel angemeldet

Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Auch die Staatsanwaltschaft wird berufen, da sie die verhängte Haftstrafe für zu niedrig hält. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

HILFE bei Krisen und Suizidgefahr

Bei psychischen oder suizidalen Krisen sowie im akuten Notfall ist es wichtig, rasch Krisentelefonnummern und Notrufnummern bei der Hand zu haben: Die Telefonseelsorge ist unter 142 (Notruf) täglich von 0 bis 24 Uhr. zu erreichen. Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 222 555 erreichbar. Der Männernotruf, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, hat die Nummer 0800 246 247.