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“Was soll daran lustig sein?”: 50-Jähriger nach Wiederbetätigung verurteilt

05.02.2026 • 12:24 Uhr
"Was soll daran lustig sein?": 50-Jähriger nach Wiederbetätigung verurteilt
Der Angeklagte zeigte sich reumütig. NEUE/Frick

Ein 50-Jähriger hat an insgesamt sieben Personen Nachrichten verschickt, die den Nationalsozialismus verharmlosen. Nun hat ein Geschworenengericht das Urteil gefällt.

“Das Verbotsgesetz ist weiterhin wichtig und richtig”, appelliert die Staatsanwältin an die Geschworenen. Dieses untersage jedwede Handlung, die Gräuel des Nationalsozialismus ins Lächerliche ziehen und dadurch verharmlosen. Wichtig dabei ist, dass der Besitz solcher Unterlagen nicht zwangsläufig strafbar sei. Die Verbreitung ist es allerdings.

Genau deshalb sitzt der 50-Jährige vor Gericht: Via WhatsApp habe er anderen Personen persiflierende Bilder (“Memes”) über Adolf Hitler und die Tötung von Anne Frank geschickt. Das Marschlied “Erika” kommentierte er laut Anklage mit: “Das war noch gute Musik.” Die Staatsanwältin fragt: “Was soll daran lustig sein?”

NS-Gedankengut nicht notwendig

Wie die Staatsanwältin klarstellt, sei ein nationalsozialistisches Gedankengut für eine Anklage nicht notwendig. „Sehen Sie sich den Angeklagten an. So stellt man sich keinen Neonazi vor.“ Tatsächlich seien die wenigsten Angeklagten Neonazis.

Einer der Empfänger dieser WhatsApp-Nachrichten sei jedoch “ordentlich rechtsgerichtet”. Bei einer Hausdurchsuchung dieses Empfängers fanden sich die WhatsApp-Nachrichten. Die Handys des Angeklagten wurden daraufhin konfisziert. In seinem Haus fand sich ansonsten kein belastendes Material.

Reue und Schweigen

Der Angeklagte spricht während der Verhandlung fast nichts. Sein Verteidiger erklärt, dass dieser in langen Gesprächen seinen Fehler eingesehen habe und bereue. Der 50-Jährige bekennt sich schuldig.

Der Wahrspruch der acht Geschworenen ist einstimmig: schuldig. Das Strafmaß beläuft sich auf eine Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro (420 Tagessätzen zu 15 Euro). Die Hälfte davon ist bedingt. Aufgrund der Lebenssituation des Angeklagten ist eine Umwandlung einer siebenmonatigen Haftstrafe in eine Geldstrafe möglich. Als Strafrahmen wäre eine Haft zwischen sechs Monaten und fünf Jahren möglich gewesen.

Mildernd wirken die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein reumütiges Geständnis und dass die Taten bereits ein paar Jahre zurückliegen. Erschwerend wirkt, dass mehrere Verbrechen zusammenkommen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch sitzen an diesem Tag auch Schulklassen. Während die Geschworenen beraten, nimmt sich Richter Martin Mitteregger Zeit, um Hintergründe des österreichischen Rechtssystems nahbar darzustellen.