Lokal

Hunderte Gramm Koks, LSD, Cannabis: Mann in Drogenprozess verurteilt

11.02.2026 • 12:34 Uhr
Hunderte Gramm Koks, LSD, Cannabis: Mann in Drogenprozess verurteilt
Der Angeklagte lässt sich viel Zeit für Antworten. NEUE/Frick

Ein 36-jähriger Mann soll Drogen in großen Mengen eingeführt, angebaut und anderen überlassen haben. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Der angeklagte 36-Jährige spricht langsam. Während Fragen hält er sich immer wieder am Oberschenkel fest. Seine Finger wirken verkrampft.

Mehrere Anklagepunkte

An diesem Tag muss er sich einer umfangreichen Anklage stellen: Versuchte Einführung von LSD-Trips aus Deutschland, Anbau von Cannabis, Drogenbesitz und Verkauf bzw. Überlassung verschiedener Drogen. Zu den ersten drei Punkten bekennt sich der Angeklagte schuldig, beim Verkauf nur teilweise. Streitpunkt sind die Mengen.

Laut Akt habe er folgende Mengen verkauft: 1000 Gramm Kokain, je 130, 100 und 574,6 Gramm Amphetamin sowie 240 Gramm Cannabis. Er habe jedoch einen Teil der Mengen stets selbst gebraucht. Vom Cannabis habe er so nur 100 Gramm weitergegeben.

In Chats prahlte er mit hohen Kokainverkäufen – 50 bis 100 Gramm wöchentlich. Wie der Angeklagte sagt, jedoch nur um vor seinem Chatpartner anzugeben. „Er wollte immer so krasse Geschichten hören.“ Der Angeklagte selbst habe kaum Leute gekannt, denen er Kokain hätte verkaufen können.

Weiters wurde eine 1000-Gramm-Verpackung mit Kokainrückständen bei ihm gefunden. Diese habe ihm jemand zur Entsorgung gegeben.

Ein Kilogramm Amphetamin aus dem Darknet habe er sich mit einem Kollegen geteilt. Das sei die einzige Weitergabe von Amphetamin gewesen. Die bei ihm aufgefundenen 195 Gramm seien für Eigenkonsum – eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt von Staatsanwalt Christoph Stadler stark infrage gestellt wird. Ebenso fraglich erscheint ihm die Geschichte um die Verpackung.

Schwierige Lebenssituation

Der 36-Jährige erzählt von seiner Lebenssituation. Er sei einige Monate in den letzten Jahren clean gewesen. Der Verlust seines Traumjobs habe ihn schwer deprimiert. Eine frühere Therapie sei erfolglos geblieben. Er bräuchte eine richtige Diagnose.

„Warum haben Sie getan, was Sie getan haben?“, fragt Richter Elias Klingseis. „Ich bin ein gutmütiger Ja-Sager“, antwortet der Angeklagte. Auch darum sei er in ein schlechtes Umfeld geraten.

Das Urteil

Das Schöffengericht spricht den Angeklagten schuldig in sämtlichen Anklagepunkten, jedoch mit Modifikation diverser Mengenangaben. Den Aussagen zur Verpackung, dass es sich nur um Prahlereien in Chats gehandelt habe und den Mengen von Eigenkonsum wird kein Glauben geschenkt.

Es wird eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Erschwerend wirken einschlägige Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrerer Vergehen. Mildernd wirken das teilweise Geständnis, der teilweise Versuch und dass er fallweise von jemandem angestiftet worden sei. PC und Handy des Angeklagten werden konfisziert.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft geben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.