Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht: Garagentor demoliert und Stühle zertrümmert

53-jähriger Deutscher musste sich nach Vorfall in Dornbirn wegen schwerer Sachbeschädigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Oktober 2025 in Dornbirn im Zuge eines Nachbarschaftsstreits ein Garagentor sowie Inventar beschädigt zu haben. Laut Anklage entstand ein Sachschaden von rund 5000 Euro. Zu Bruch gingen unter anderem Stühle und Flaschen. Auch zu Drohungen und körperlichen Übergriffen soll es gekommen sein. Dass er gesagt habe, er werde allen den Schädel einschlagen, stimme nicht, sagte der Angeklagte. Er sei sich aber bewusst, dass er emotional reagiert und Dinge gesagt habe, die man nicht sagen dürfe. Sein Verteidiger Stephan Wirth regte ein diversionelles Vorgehen an. Sein Mandant bereue die Tat zutiefst. Er werde den Schaden bezahlen und wiedergutmachen.
Mehrere Privatbeteiligte machten Ansprüche geltend. Ein Teilbetrag von 3500 Euro, unter anderem als Teilschadenersatz für die demolierte Garagentür, wurde anerkannt. Weitere 200 Euro übergab der Angeklagte noch im Saal in bar an eine Frau, die er verletzt hatte. Auch 500 Euro Teilschmerzengeld eines weiteren Beteiligten akzeptierte der Angeklagte.
Richterin Kathrin Feurle unterbreitete dem Angeklagten ein Diversionsangebot in der Höhe von 1000 Euro. Staatsanwalt Richard Gschwenter war das zu wenig. Der Angeklagte muss nun 1800 Euro berappen. Bei fristgerechter Zahlung wird das Verfahren ohne Schuldspruch beendet.