Die Suche nach den nicht erschienenen Angeklagten

Fünf öffentliche Prozesse, vier Mal bleibt der Stuhl des Angeklagten leer. Die Konsequenzen können drastisch aussehen.
Es ist ein außergewöhnlicher Tag am Landesgericht Feldkirch: In vier von fünf öffentlichen Verhandlungen tauchen die Angeklagten nicht auf. Zwar kommt es durchaus vor, dass Angeklagte fehlen, doch diese Häufigkeit an einem Tag ist ein seltenes Ereignis.
Gerichtliche Vorladungen sind keine Einladungen, sondern verpflichtend. Das gilt sowohl für Angeklagte als auch für Zeugen. Es gibt zwar triftige Gründe, die eine Abwesenheit erlauben, doch diese muss das Gericht zuerst bestätigen. Erst dann gilt die Person als entschuldigt.
Verhandlung in Abwesenheit
Zwar gibt es durchaus Bedingungen, unter denen eine Verhandlung trotz abwesendem Angeklagten durchgeführt werden kann. An diesem Tag ist dies allerdings nur in einem Fall möglich.
Dabei handelt es sich um den Fall eines Mannes (Jahrgang 1988), der seine Mutter und Schwester bedroht haben soll. In einer früheren Verhandlung wurde dies diversionell gelöst. Da er die Geldstrafe jedoch nicht bezahlte, wurde das Verfahren fortgesetzt.
Sowohl Mutter als auch Schwester beziehen sich auf ihre früheren Aussagen. Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro) verurteilt. Die Hälfte davon ist bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Maßnahmen und Konsequenzen
Zurück zu jenen Prozessen, die vertagt werden mussten. Zwei Angeklagte leben im Ausland und können somit nicht von der Polizei vorgeführt werden. In zwei weiteren Fällen ist der Grund für die erfolglose Vorführung wesentlich simpler: Die Angeklagten sind schlichtweg nicht an ihrer Wohnadresse aufzufinden. Anrufe? Einer sei nicht erreichbar, vom zweiten kassieren die Dienstorgane eine wütende Reaktion.
Umso ärgerlicher präsentiert sich die Situation für manche Zeugen an diesem Montag. Sie reisen an, nur um letztlich wieder abzureisen. Während die Polizei den Angeklagten sucht, bedeutet das zudem: warten. Manche nehmen die Situation gefasst zur Kenntnis, andere zeigen ihren Unmut.
Angeklagte, die unentschuldigt fehlen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Zunächst handelt es sich für gewöhnlich um Geldstrafen. Dabei muss es allerdings nicht bleiben. Im Wiederholungsfall wie auch angesichts weiterer Vergehen ist eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.