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Prozess: 58-Jähriger soll monatelang beim Nachbarn Geld gestohlen haben

11.03.2026 • 16:13 Uhr
Prozess: 58-Jähriger soll monatelang beim Nachbarn Geld gestohlen haben
Der Angeklagte zeigt sich geständig. Frick

Über Monate hinweg soll ein Mann seinem Nachbarn Geld gestohlen haben. Nun muss er sich wegen Diebstahls durch Einbruch verantworten.

Im Kellerabteil bot sich einem inzwischen 58-Jährigen die Gelegenheit: Er fand einen Schlüssel zur Wohnung seines Nachbarn. Nun sitzt er vor Gericht. Monatelang soll der Mann beim Nachbar ein- und ausgegangen sein und einen vierstelligen Betrag erbeutet haben.

Kein Blödsinn sondern eine Straftat

Der Angeklagte wisse nicht mehr, wie er auf so einen “Blödsinn” kam. Die Privatbeteiligtenvertretung macht deutlich: “Das war kein Blödsinn, was Sie gemacht haben, sondern eine Straftat.” Dafür müsse der 58-Jährige geradestehen.

Dieser zeigt sich geständig. 1800 Euro habe er definitiv entwendet. Der Nachbar schätzt hingegen rund 5000 Euro. Anerkannt werden letztlich 3000 Euro, nämlich 1800 zuzüglich 1200 Euro Kosten für den Austausch der Schlösser.

Schwerwiegendere Folgen

Als “schwerwiegender” bezeichnen die Anwesenden die Belastungen für den Nachbarn. Dieser konnte sich nicht erklären, wohin immer wieder Geld verschwand. Er vermutete Einbrüche, teilte dies mit seinem Umfeld. Doch irgendwann glaubten ihm viele nicht mehr. Nachdem er eine Kamera installierte, konnten die Umstände geklärt werden. Doch die Unruhe blieb. Zwischenzeitlich schlief der Mann mit einer Axt neben dem Bett.

In ihrem Schlussplädoyer macht Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser deutlich: „Wenn man schon weiß, wie es Menschen geht, die nur einen Einbruchdiebstahl erleben mussten.“ Diese kämpfen teils Jahre damit. In diesem Prozess gehe es um mehrere Einbrüche über Monate hinweg.

Teilbedingte Haft

Richter Elias Klingseis verkündet einen Schuldspruch. Der Angeklagte fasst eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten aus, davon zwölf Monate bedingt. Ein Antrag auf Fußfessel ist möglich. Zudem muss er Privatbeteiligtenansprüche in Höhe von 3000 Euro bezahlen.

Erschwerend wirken der lange Tatzeitraum sowie einschlägige Vorstrafen. Als mildernd erachtet das Gericht das Geständnis, dass der Angeklagte sich lange wohl verhalten hat und Taten teilweise beim Versuch blieben.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Der Angeklagte hat keinen Verteidiger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.