Überstunden, Lohnerhöhungen, Überweisungen: Buchhalter verurteilt

Ein 28-jähriger Vorarlberger musste sich heute wegen des Verdachts der Untreue vor Gericht verantworten. In einem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen, weitere Aspekte werden in einem getrennten Verfahren behandelt.
Am Landesgericht läuft derzeit der Prozess gegen einen 29-jährigen Buchhalter aus dem Oberland. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Befugnisse als Abteilungsleiter einer Firma im Unterland missbraucht zu haben. In seinem Eröffnungsplädoyer sprach der Staatsanwalt von einer Nutzung der Position „auf recht kreative Weise“.
Konkret soll der Angeklagte zwischen März 2023 und Mitte Oktober 2024 nicht genehmigte und nicht geleistete Überstunden abgerechnet haben. Teilweise seien dabei bis zu 30 Stunden pro Tag erfasst worde, so der Staatsanwalt. Insgesamt geht es um rund 36.000 Euro. Zusätzlich soll er sich zwischen Ende Juni und Mitte Oktober 2024 eine nicht genehmigte Gehaltserhöhung ausbezahlt habe – die summierten sich auf 3600 Euro. Der dritte Anklagepunkt betrifft einen versuchten Zugriff auf rund 99.000 Euro. Laut Anklage soll der Angeklagte im Oktober 2024 gefälschte Rechnungen vorgelegt und Überweisungen vorbereitet haben. Dabei sei die Firmen-IBAN durch seine eigene, die zu einem litauischen Konto gehörte, ersetzt worden.
Das sagt die Verteidigung
Verteidiger Martin Trefalt widerspricht in wesentlichen Punkten. Die Überstunden seien tatsächlich angefallen und gesammelt nachgetragen worden. „Er hat diese Stunden geleistet“, führte der Verteidiger aus. Die Gehaltserhöhung sei ein Versehen gewesen, der Betrag bereits zurückgezahlt worden. Beim dritten Anklagepunkt kündigte der Verteidiger ein Geständnis an.
“Ist ihnen das nicht aufgefallen?”
Der Richter hakte nach. Warum ihm 400 Euro mehr im Monat nicht aufgefallen seien. „Es ist mir nicht aufgefallen“, sagte der Angeklagte. Eine ähnliche Erhöhung habe es auch bei einem anderen Mitarbeiter gegeben. Die Überstunden habe er nicht laufend eingetragen, weil es übersichtlicher gewesen sei, erklärte er. Die angeblichen Überstunden leistete der Angeklagte hauptsächlich im Homeoffice aus, obwohl es dafür keine Vereinbarung gab. Möglicherweise habe er sich dieses Recht einfach herausgenommen, sagte der Angeklagte.
Videoaufnahmen
Videoaufnahmen wurden dem Angeklagten ebenfalls vorgehalten. Sie zeigen, wie er das Unternehmen verlässt, während er seine Arbeitszeit erst rund zwei Stunden später im System als beendet erfasst haben soll. Eine konkrete Erklärung dafür konnte der Mann nicht geben. Es könne sein, dass er im Anschluss noch berufliche Termine wahrgenommen habe, etwa bei einem Steuerberater, sagte er.
Das sagt der Geschäftsführer
Der Geschäftsführer (64) erklärte als Zeuge, dass Überstunden ohen Absprache nicht gemacht hätten dürfen. Eine Homeoffice-Regelung habe es nicht gegeben, ein externer Zugriff auf die Buchhaltung sei „ein No-Go“. Auch eine Gehaltserhöhung hätte sich der Angeklagte nicht selbst gewähren dürfen. Rückwirkende Auszahlungen habe es in seinem Unternehmen nie gegeben, versicherte der Geschäftsführer. Man habe mit dem Mitarbeiter eine einvernehmliche Lösung gesucht, sagte der Geschäftsführer. Bedingung sei die Rückzahlung von 20.000 Euro und die Übergabe an einen externen Buchhalter gewesen. Verteidiger Trefalt wunderte sich, wie ein Geschäftsführer derartige Vorgänge über einen so langen Zeitraum nicht bemerke. Der Zeuge entgegnete, die Finanzabteilung arbeite sehr eigenständig.
“An einem Sonntag 47 Überstunden”
Auch der frühere Produktionsleiter sagte als Zeuge aus. Er war unter anderem für die Kontrolle der Arbeitszeitstempelungen zuständig und berichtete von Auffälligkeiten in den Aufzeichnungen. Der Angeklagte sei teils früher gegangen, habe sich aber erst deutlich später ausgestempelt. An einem Sonntag seien etwa 47 Stunden Überstunden verbucht worden. Auch er erklärte, dass es keine Homeoffice-Vereinbarung gegeben habe.Bei einer Konfrontation habe der Angeklagte von einem Versehen und einem „Zahlensturz“ gesprochen. Man habe sich schließlich auf eine Rückzahlung von rund 20.000 Euro geeinigt.
In seinem Schlussplädoyer verwies der Verteidiger darauf, dass es beim dritten Anklagepunkt beim Versuch geblieben sei. Ein Schaden sei nicht eingetreten, zudem habe sich sein Mandant geständig gezeigt. Kritik übte der Anwalt am Unternehmen. Es habe an Kontrolle und Struktur gefehlt. Das könne nicht zulasten des Angeklagten gehen. Auch die vom Privatbeteiligtenvertreter vorgelegte Schadensaufstellung von rund 24.800 Euro sei nicht schlüssig.
Zwei Anklagepunkte ausgeschieden
Der Richter griff diesen Punkt auf, eröffnete das Beweisverfahren erneut und schied die Anklagepunkte zu den Überstunden und Gehaltserhöhungen aus dem Verfahren aus. In diesen Punkten soll nun ein externer Buchhalter beigezogen werden.
Das Urteil erging somit nur zum dritten Anklagepunkt. Dabei ging es um den Vorwurf, dass der Angeklagte versucht haben soll, durch gefälschte Rechnungen und eine geänderte IBAN rund 99.000 Euro auf ein eigenes Konto umzuleiten. Der Angeklagte wurde zu einer Strafenkombination verurteilt, bestehend aus fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 17 Euro, insgesamt 5100 Euro. Mildernd wirkten die Unbescholtenheit, das Geständnis sowie der Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wertete das Gericht die Höhe der angestrebten Summe und die Mehrzahl der Rechnungen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.