Drogenprozess um kiloweise Gras und Kokain: Fünf Jahre Haft für Rapper aus Vorarlberg

27-jähriger Vorarlberger bestritt Großteil der Vorwürfe. Verurteilt wurde er im Sinne der Anklage.
Ein 27-jähriger Vorarlberger steht derzeit wegen schwerer Suchtgiftdelikte vor Gericht. Laut Anklage soll er zwischen August 2023 und 3. Juli 2024 Suchtgift organisiert und verteilt haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, einen anderen Mann dazu bestimmt zu haben, Suchtgift aus der Schweiz nach Österreich einzuführen. Dies soll in fünf grenzüberschreitenden Transporten erfolgt sein. Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft von rund 21 Kilogramm Cannabiskraut und 13,9 Kilogramm Marihuana aus. 21 Kilo soll der Angeklagte anderen überlassen haben. Zudem soll er ein Kilogramm Kokain aus der Schweiz eingeführt und in Österreich verkauft haben. Dem Mann wird damit Suchtgifthandel nach dem Suchtmittelgesetz vorgeworfen, einschließlich Einfuhr, Überlassen und Bestimmen eines anderen zur Tatbegehung.
Großteil der Mengen wird bestritten
Der Angeklagte, der sich selbst als Rapper bezeichnet und offenbar mehrere zehntausend Follower auf seinen Social-Media-Kanälen hat, zeigt sich teilweise geständig. Er räumt ein, 800 Gramm Cannabis besessen und teilweise weitergegeben zu haben. „Einen Teil haben wir selbst geraucht, einen Teil verkauft“, sagte er. Die darüber hinausgehenden Mengen bestreitet er. Damit steht eine erhebliche Diskrepanz zwischen den angeklagten Mengen und den Angaben des Angeklagten im Raum.
Bei Schmuggelfahrt aufgeflogen
Verteidiger Sanjay Doshi stellt die Beweislage infrage. Das Verfahren stütze sich im Wesentlichen auf zwei Zeugenaussagen, auf deren Basis man in einem Rechtsstaat niemanden verurteilen könne. Die betreffenden Personen waren bei einer Schmuggelfahrt erwischt worden. Im Anschluss führten die Ermittlungen unter anderem zum Angeklagten.
Einer dieser Zeugen und Mittäter, der sich derzeit in der Justizanstalt Innsbruck in Haft befindet, verwies heute auf seine früheren Angaben bei der Polizei. Er habe nur noch vage Erinnerungen, den und kenne den Angeklagten „flüchtig“. Auf Nachfragen des Verteidigers räumte der Zeuge ein, damals falsche Mengen genannt zu haben. Diese Mengen haben allerdings mit der gegenständlichen Anklage nichts zu tun.
Im Verfahren tauchte auch der Name jenes Mannes auf, der im Mordprozess rund um Janine G. wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung verurteilt wurde und später auch wegen Suchtgifthandels. Der Angeklagte gab an, mit ihm befreundet zu sein und einen Teil des Suchtgifts gemeinsam mit ihm gekauft zu haben.
Kokaindeal
Ein weiterer Belastungszeuge wird derzeit per Video einvernommen. Der 2003 geborene Schweizer sitzt aktuell in Haft. Der Zeuge belastete den Angeklagten im Zusammenhang mit dem Vorwurf rund um ein Kilogramm Kokain. Seine Angaben stützen sich dabei nicht auf eigene Wahrnehmungen, sondern auf Erzählungen eines Dritten. Von diesem habe er selbst ein halbes Kilogramm Kokain gekauft. Der Mann habe ihm gegenüber angegeben, der Angeklagte habe ein Kilogramm übernommen und „in kürzester Zeit“ weiterverkauft. Deshalb habe der Angeklagte ein weiteres halbes Kilo erhalten. Die Staatsanwaltschaft dehnte die Anklage daraufhin entsprechend aus. Zudem schilderte der Zeuge, wie er gemeinsam mit einem weiteren Beteiligten nach Vorarlberg gefahren sei. Dieser habe beim Angeklagten Geld abgeholt. Konkret habe es sich um 44.000 Euro gehandelt. Der gleiche Bekannte habe ihm mehrmals gesagt, dass er “sehr gutes Geld” mit dem Angeklagten verdiene.
Auch jener bereits verurteilter Drogendealer, der im Mordfall Janine G.mitangeklagt war, wurde im aktuellen Prozess als Zeuge einvernommen. Er erklärte, er sei gut befreundet mitd en Angeklagten, kenne ihn schon “von früher vom Sport”. Der Zeuge gab an, der Angeklagte sei lediglich bei einem Schmuggel von rund 800 Gramm beteiligt gewesen. Darüberhinaus habe er mit weiteren Suchtgifttransporten nichts zu tun gehabt. Weitere Beteiligungen könne er ausschließen.
Schlussplädoyers
Im Schlussplädoyer sagte der Staatsanwalt, er habe selten so kreative Erklärungen gehört. Nach der Hausdurchsuchung habe der Angeklagte nach eigenen Angaben ein Jahr lang in Sardinien eine Auszeit genommen. Im Strafrecht heiße das Flucht. Die sonstigen Angaben des Angeklagten bezeichnete der Staatsanwalt als reine Schutzbehauptungen. Es gebe keinen Grund, warum mehrere Zeugen den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten. Zudem verwies er darauf, dass der Angeklagte innerhalb offener Probezeit erneut straffällig geworden sei.
Verteidiger Doshi strukturierte die Vorwürfe in zwei Komplexe. Beim ersten habe der als Zeuge einvernommene Drogenkurier selbst eingeräumt, nicht sicher sagen zu können, ob der Angeklagte überhaupt beteiligt gewesen sei. Auf dieser Grundlage sei eine Verurteilung nicht möglich.
Beim zweiten Komplex bleibe letztlich nur eine Menge von 800 Gramm übrig. Die darüber hinausgehenden Angaben, insbesondere zum Kokain, würden auf Vermutungen beruhen. „Das reicht nicht für einen Schuldspruch. Sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen können, dass es so war“, redete der Verteidiger den Schöffen ins Gewissen.
Das Urteil
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz Kathrin Feurle sprach den Angeklagten im Sinne der ausgedehnten Anklage wegen Suchtgifthandels schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zudem muss der Angeklagte 90.000 Euro an den Bund zahlen. Diese Summe sieht das Gericht als Gewinn aus den Drogengeschäften an. An den Aussagen der Zeugen habe man keinen Zweifel, diese hätten detaillierte und glaubhafte Angaben gemacht, hielt die Vorsitzende fest.
Das teilweise Geständnis, das mildernd gewertet wurde, sei weder reumütig gewesen noch habe es zur Wahrheitsfindung beigetragen. Erschwerend wurden eine einschlägige Vorstrafe, die Tatbegehung während offener Probezeit sowie mehrere Schmuggelfahrten gewertet.
Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Auch die Staatsanwaltschaft kündigte Strafberufung zum Nachteil des Angeklagten an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.