“Es waren doch vier Kilo.” – 22-Jähriger vollzieht späte Kehrtwende in Drogenprozess

Ein 22-Jähriger soll für einen Drogendealer Cannabis gelagert haben. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
“Das hätten Sie vor einer Stunde sagen können”, kommentiert Verena Wackerle die späte Einsicht des Angeklagten. “Dann wären wir hier schon durch.”
Keine Minute vorher hatte die Polizei einen wichtigen Zeugen, einen inhaftierten Drogendealer, wieder abgeführt. Der 22-jährige Angeklagte wollte sprechen. Und sagte dann beinahe lapidar: “Es waren doch vier Kilo.” Er meinte die Cannabismenge, die er in seiner Wohnung für andere zwischengelagert hatte. Eine Stunde lang hatte er darauf beharrt, dass es nur eineinhalb Kilo waren.
Widersprüchliche Aussagen
Der Angeklagte gibt zunächst an, er habe zwei Päckchen mit in Summe zirka eineinhalb Kilogramm Cannabis erhalten. Er habe einen Schlüssel in seinem Schuh vor dem Haus versteckt, sodass andere die Drogen jederzeit abholen können. Als Gegenleistung habe er immer wieder ein paar Gramm für den Eigenkonsum bekommen. Der Kontaktmann sei stets derselbe gewesen.
Doch als dieser vorgeführt wird, bezeichnet der einen anderen als Kontaktmann zum Angeklagten. Und es geht weiter: Die Anzahl der Päckchen? Acht, je ein halbes Kilogramm. Ein bisschen Gras als Gegenleistung? Stimme nicht. Der Angeklagte sei ein Läufer gewesen – habe also Drogen verkauft.
Als der Zeuge abgeführt wird, schwenkt der 22-Jährige um. Er gesteht den Besitz von vier Kilogramm, bleibt ansonsten aber bei seiner Version.
Bedingte Haft, Unbedingte Geldstrafe
Der Besitz und Konsum geringer Cannabismengen scheiden während es Prozesses als Anklagepunkt aus. Hinsichtlich der Überlassung von Drogen wird der Angeklagte schuldig gesprochen. Der Version mit dem Schlüssel wird kein Glauben geschenkt. Demnach muss der junge Mann die Drogen den Abholern selbst übergeben haben.
Das Urteil lautet auf eine bedingte sechsmonatige Haftstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro). Mildernd wirken das Geständnis und die Unbescholtenheit des Mannes.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.