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Hitlergruß, TikTok-Video und Ausbruchsversuch: 17-Jähriger verurteilt

24.03.2026 • 13:07 Uhr
Hitlergruß, TikTok-Video und Ausbruchsversuch: 17-Jähriger verurteilt
Der Angeklagte weiß oft nicht mehr, warum er Taten beging. Frick

Fotos und Tanzvideos mit Hitlergruß, Hakenkreuze an der Gefängniswand, ein Ausbruchversuch mit Buttermesser: Ein 17-Jähriger muss sich wegen einer Litanei an Vorfällen verantworten.

“Welche Strafe ist notwendig, um den Angeklagten von weiteren Vergehen abzuhalten? Die Untersuchungshaft hat ihn scheinbar nicht beeindruckt.” Staatsanwältin Konstanze Erath findet in ihrem Schlussplädoyer klare Worte angesichts des Verhandlungsverlaufs.

Lange Anklageliste

Dem 17-jährigen Angeklagten werden zahlreiche Punkte zur Last gelegt: Er soll mit Bekannten Fotos und Videos erstellt haben, worauf er den Hitlergruß macht. Fotos wurden weitergeschickt, das Video auf TikTok veröffentlicht. Im Gefängnis habe er stolz eine Zeichnung mit Hakenkreuz und Adolf Hitler präsentiert. In seine Zellenwand malte und ritzte er ein Hakenkreuz und die Zahl 1488 – ein rechtsextremer Code. Mit einem Buttermesser habe er den Verputz von einer Gefängniswand geschabt, scheinbar ein Ausbruchsversuch. Von der Polizei habe er die Verlegung verlangt, sonst töte er seinen Zellengenossen.

Zunächst bekennt sich der junge Mann schuldig. Doch in den weiteren Stunden fährt er immer wieder einen Zickzackkurs. So will er beispielsweise nichts davon gewusst haben, dass eine Freundin das Video online postet. Später verwickelt er sich diesbezüglich in Widersprüche. Über seine Motivation zu den Vorwürfen nach dem Verbotsgesetz antwortet er immer wieder mit “weiß ich nicht”.

Schwere Vergangenheit

Gegen Ende der Verhandlung ist die Vergangenheit des jungen Mannes mehrmals ein Thema. Er soll die ersten drei Jahre seiner Kindheit mit seiner Familie in einem Wohnmobil gelebt haben. Anschließend war er bei insgesamt drei Pflegefamilien, zwei davon anscheinend selbst krisengebeutelt. Während seiner Pubertät sei er in ein schwieriges Umfeld geraten.

In seiner Schulzeit sei der 17-Jährige zudem von jüdischen Mitschülern verprügelt und gehänselt worden. Daher habe er einem Mitinsassen einmal gesagt: “Er hasse diese Juden.”

Doch auch hier bestehen Zweifel: Mal spricht er von einem Mitschüler, dann von mehreren. Er kann nicht beantworten, was die Religionszugehörigkeit mit seinen Erlebnissen zu tun habe.

Haftstrafe

Der Wahrspruch der Geschworenen lautet in allen Anklagepunkten einstimmig: Schuldig. Richter Dietmar Nußbaumer verkündet die Strafhöhe von einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe sowie den Widerruf einer vormals bedingten Geldstrafe. Von zwei weiteren Widerrufen wird abgesehen.

Mildernd wirkt das Geständnis. Erschwerend gewertet werden zwei einschlägige Vorstrafen, das Zusammenkommen von zwei Vergehen und vier Verbrechen (mehrere) sowie drei offene Probezeiten.

Das Urteil ist rechtskräftig.