Einbruchsdiebstahl: 41-Jähriger mit zwölf Vorstrafen verurteilt

Ein 41-jähriger Mann soll ein E-Bike und weitere Gegenstände im Wert von insgesamt über 4300 Euro gestohlen haben. Zudem soll er versucht haben, ungefähr 30 Autos aufzubrechen.
Von Herbst 2025 bis Jänner 2026 soll der 41-jährige Angeklagte mehrere Diebstähle begangen haben. Besonders der Einbruchdiebstahl eines E-Bikes im Wert von rund 4300 Euro sticht hervor. Daneben soll er vor allem Zigaretten, Alkohol und Kleingegenstände aus einem Gartenhaus und einem Auto gestohlen haben. Rund 30 weitere Versuche Autos aufzubrechen, seien erfolglos geblieben. Mit einer Partnerin habe er zudem einmal Lebensmittel gestohlen.
Ein Dutzend Vorstrafen
Der 41-Jährige ist bereits zwölfmal vorbestraft. Die früheren Taten beging er alle außerhalb von Österreich. Zu den aktuellen Vorwürfen bekennt er sich vollumfänglich geständig. Es bleiben daher fast keine Fragen offen, allein wie oft die Partnerin bei Diebstählen beteiligt war, wird nachgefragt. “Nur einmal”, erklärt der Angeklagte.
Richter Alexander Wehinger spricht den Angeklagten des gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls schuldig. Der 41-Jährige wird zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mildernd wirken das Geständnis, dass Taten teilweise beim Versuch blieben und das E-Bike gefunden und zurückgegeben werden konnte. Erschwerende Punkte sind die Vorstrafen, zehn davon einschlägig, die erhebliche Tatwiederholung und dass eine Tat mit einer Partnerin begangen wurde.
Der 41-Jährige akzeptiert nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin das Urteil. Staatsanwalt Manfred Melchhammer erklärt Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mittäterin ebenfalls verurteilt
Die zweitangeklagte Mittäterin erscheint etwas verspätet. Sie ist ebenfalls geständig. Ihre Angaben decken sich mit jenen des Angeklagten.
Das Gericht spricht die 37-Jährige des Einbruchsdiebstahls schuldig. Sie muss eine Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro) bezahlen. Eine Freiheitsstrafe über vier Monate ist bedingt.
Mildernd wirken das Geständnis, erschwerend zwei Vorstrafen und die Tatbegehung mit einem Mittäter. Da die Angeklagte ohne Verteidigung anwesend ist, bleiben ihr drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.