Falscher Vertrag, verschwundene Handys, gefälschte Pässe: Zweiter Termin in Betrugsprozess

Bei der Verlängerung eines Handyvertrags soll ein inzwischen 34-Jähriger betrogen haben. Vor Gericht beteuert er seine Unschuld.
Es ist bereits der zweite Verhandlungstermin in der Strafsache gegen den inzwischen 34-jährigen Angeklagten. Zum einen geht es um einen Handyvertrag, der von der eigentlichen Kundin gar nicht abgeschlossen worden sein soll. Die entsprechende Schadenssumme klingt mit nicht einmal 500 Euro durchaus unspektakulär. Potenziell gefälschte Ausweise und fehlende Geräte sowie ein simples Umgehen von Bonitätsprüfungen lassen jedoch systematischen Betrug vermuten.
Vertrag verlängert?
Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, er habe den Vertrag einer älteren Dame verlängern lassen. Die Frau wird als Zeugin einvernommen. Als Richter Alexander Wehinger ihr die Unterschrift auf dem Vertrag zeigt, sagt sie deutlich, das sei nicht ihre. Da sie laut Vertrag im Zuge der Verlängerung ein Handy erhalten haben soll, prüft der Richter dessen IMEI. Dabei handelt es sich um die International Mobile Equipment Identity, eine 15-stellige Identifikationsnummer, welche für jedes Gerät einzigartig ist. Das Ergebnis: Die Nummer stimmt nicht mit jener im Vertrag überein.
Das Gericht hat jedoch zu weiteren Vorkommnissen noch Fragen und beruft mehrere Zeugen ein. Es geht um die Sicherheitsmaßnahmen des Handybetreibers. Laut Aussagen werde mit jedem Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchgeführt – es sei denn, der Verkäufer aktivierte eine spezielle Option. Dann werde die Prüfung umgangen. Diese Option existiere beim entsprechenden Anbieter inzwischen nicht mehr.
Zehn fehlende Handys
Einen Haken setzen: Es klingt wenig, doch angesichts der Umstände entstehen damit noch mehr Fragen. Ist ein Handy im Vertrag mit inbegriffen, wird dieses erst nach erfolgreicher Bonitätsprüfung herausgegeben. In der Filiale, wo der Angeklagte arbeitete, fehlten zehn Handys. Dies fiel laut einem Zeugen bei der Revision auf.
In derselben Filiale wurden zudem Verträge abgeschlossen mit fiktiven Personen. Zwar liegen ausländische Passnummern vor, doch diese gebe es schlichtweg nicht. Im Umkehrschluss könnten auf diese Verträge die entsprechenden Handys ausgegeben worden sein.
Weitere Zeugen
Trotz aller Zeugenaussagen konnte bislang niemand Aufschluss darüber geben, wie die Prüfungen bei Vertragsabschluss im Detail ablaufen. Verteidiger Alexander Wirth beantragt zur Klärung des Sachverhalts die Einvernahme von zwei weiteren Zeugen. Die Verhandlung wird daher vertagt. Für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.