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Nacktbild der Ex verschickt – doch eine Frage ist entscheidend

01.06.2026 • 17:53 Uhr
Nacktbild der Ex verschickt - doch eine Frage ist entscheidend
Der Angeklagte bekennt sich in einem Punkt nicht schuldig. Frick

Ein 35-Jähriger hat ein Nacktbild seiner Ex-Freundin verschickt. Doch eine Frage entscheidet über seine diesbezügliche Schuld.

Als “großes Beziehungsdrama” beschreibt die Verteidigung, was zwischen dem 35-jährigen Angeklagten und seiner Ex-Freundin vorfiel. Dennoch beschreibt sie seine WhatsApp-Nachrichten als “geschmacklos”, “bedrohlich” und vor allem “strafbar”.

Nacktbild und Drohungen

Der Angeklagte soll in mehreren Nachrichten seine Ex-Freundin mit dem Tod bedroht und genötigt haben. Zudem soll er ein Nacktbild von ihr angefertigt und versandt haben. Dieses Thema steht im Kern der Verhandlung. Zu den Drohungen und Nötigungen bekennt er sich schuldig. Den Versand des Fotos gibt er zu, geschossen habe er es allerdings nicht. Letzteres ist in diesem Fall allerdings der strafbare Aspekt.

Seine Ex-Freundin wird als Zeugin einvernommen. Der Angeklagte muss derweil den Verhandlungssaal verlassen. Sie wirkt nervös, zittert leicht. Doch ihre Einvernahme endet schnell, nachdem sie die entscheidende Frage beantwortet hat. Sie hat das Nacktbild aufgenommen und ihrem damaligen Freund weitergegeben.

Vertrauen ausgenützt

Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch zu jenen Punkten, in denen sich der Angeklagte schuldig bekannte. Jedoch hat sich gezeigt, dass der Angeklagte seiner Ex-Freundin nicht mit dem Tod, sondern mit Verletzungen gedroht habe. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro). Zusätzlich muss der 35-Jährige 1000 Euro an seine Ex-Freundin bezahlen.

Was die Aufnahme des Bildes anbelangt, wird der Angeklagte freigesprochen. Dennoch habe er laut Richter Vertrauen ausgenützt und fahrlässig gehandelt. Es sei ein Glück, dass das Bild beim Empfänger direkt gelöscht wurde.

Als Milderungsgründe erachtet das Gericht, dass Taten beim Versuch blieben sowie das Geständnis des Mannes. Erschwerend gewertet wurde das Zusammenkommen mehrerer Vergehen.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil und verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig.