Lange Haft für Überfall auf Post und Bäckereifiliale

23-jähriger Hauptangeklagter und Beitragstäter (29) wegen schweren Raubes verurteilt. Opfer sprachen im Ptrozess von Todesangst und Schlafstörungen.
Mit rund 4800 Euro netto Monatseinkommen und einer eigenen Gebäudereinigungsfirma in Deutschland gehörte der 23-Jährige nicht gerade zu den Mittellosen. Trotzdem soll er im vergangenen Sommer zwei Raubüberfälle in Götzis begangen haben. Seit Mittwoch sitzt der mehrfach vorbestrafte Unterländer deshalb auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch. Die Beute betrug laut Anklage insgesamt 7385 Euro.
Mitangeklagt ist ein 29-jähriger Oberländer. Er soll dem Erstangeklagten beim Überfall auf die Mangold-Filiale geholfen haben. Laut Anklage stellte er die Sturmhaube und die Schreckschusspistole zur Verfügung und fuhr ihn zum Tatort und danach wieder vom Tatort weg.
Ursprünglich anderer Plan
Ursprünglich hätten die Männer laut Staatsanwaltschaft geplant, einen Suchtgifthändler auszurauben. Das Risiko sei ihnen dann aber offenbar zu hoch gewesen, sagte die Staatsanwältin. Beim ersten Überfall auf die Bäckerei soll der Erstangeklagte mit Sturmhaube und Schreckschusspistole die Angestellten bedroht und 1260 Euro erbeutet haben. Wenige Wochen später fuhr er laut Anklage mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Götzis, setzte eine FFP2-Maske auf und betrat die Postfiliale. Zunächst habe die Mitarbeiterin die Situation nicht ernst genommen. Erst als der Mann die Waffe zog, habe sie das Bargeld herausgegeben. Die Beute betrug 6215 Euro.Ein Großteil des Geldes wurde später sichergestellt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler rund 5500 Euro.

Beweislage eindeutig
Beide Angeklagten legten Geständnisse ab. Zudem liegen Überwachungsvideos und Zeugenaussagen vor. Der Erstangeklagte erklärte, er habe seinem Bruder und seiner Freundin helfen wollen. Für sich selbst habe er nichts behalten wollen. Allerdings soll eine Freundin ausgesagt haben, von dem Geld nichts gesehen zu haben. Auch bei der Polizei habe der Mann noch angegeben, das Geld für Kleidung benötigt zu haben. „Es tut mir wahnsinnig leid. Ich werde das wieder gutmachen“, sagte der 23-Jährige vor Gericht. Richter Elias Klingseis, Vorsitzender des Schöffensenats, zeigte sich skeptisch. Warum man ihm das angesichts seiner Vorstrafen und früher gewährter Strafnachsichten glauben solle, wollte er wissen. Der Angeklagte verwies auf psychische Probleme und erklärte, nun Verantwortung übernehmen zu wollen.

Besonders schwer wiegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Vorstrafen des Mannes. Fünfmal wurde er bereits verurteilt, vier Mal einschlägig. Zudem habe er schon einmal einen bewaffneten Raubüberfall begangen. Von echter Reue sei er „noch ein Stück weit entfernt“, meinte Erhart. Der Angeklagte tue sich derzeit vor allem selbst leid und habe die Folgen für die Opfer noch zu wenig im Blick. Diese würden bis heute unter den Taten leiden.
“In Panik geraten”
Der Zweitangeklagte räumte seine Beteiligung ebenfalls ein. Für seine Hilfe sei ein Anteil an der Beute vereinbart worden. Er selbst habe höchstens 400 Euro erhalten. Als ihm klar geworden sei, dass nicht ein Suchtgifthändler, sondern eine Bäckerei überfallen werden sollte, sei er in Panik geraten, sagte der 29-Jährige. Am Überfall auf die Postfiliale wenige Wochen später war er laut Anklage nicht mehr beteiligt.Auf die Frage, weshalb er ursprünglich bei einem Überfall auf einen Drogendealer mitgemacht hätte, antwortete er, er sei damals selbst Konsument gewesen und hätte dadurch gratis an Cannabis kommen können. Inzwischen habe er mit dem Konsum aufgehört und arbeite wieder.

Strafe am untersten Limit beantragt
Martin Trefalt, Verteidiger des Zweitangeklagten, erklärte, sein Mandant habe sein Leben damals nicht im Griff gehabt und sich vom Erstangeklagten überreden lassen. Dass Angestellte einer Bäckerei mit einer Waffe bedroht würden, habe er nicht erwartet. Seit den Taten gehe er einer geregelten Arbeit nach und habe sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Trefalt beantragte daher eine Strafe „am untersten Limit“.
Zeugen schildern Todesangst
Besonders eindrücklich schilderten die Opfer die Folgen der Überfälle. Eine Mitarbeiterin berichtete, sie habe anfangs nicht schlafen können und mehrere Wochen nicht gearbeitet. Zudem habe sie Angst um ihr Baby gehabt. Heute gehe es ihr wieder besser. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm sie an.
Eine weitere Zeugin sagte, sie nehme seit dem Überfall ihren Hund mit zur Arbeit. Damit fühle sie sich sicherer.
Vor der Aussage einer dritten Zeugin, sie arbeitet in der betroffenen Bäckereifiliale, musste der Erstangeklagte den Verhandlungssaal verlassen. Die Frau berichtete von monatelangen Schlafstörungen. Sie habe Angst gehabt und sich nicht mehr alleine auf die Straße getraut.
Eine weitere Mitarbeiterin schilderte die Belastungen nach dem Überfall. Arbeiten sei zunächst eine große Anstrengung gewesen, zudem habe sie Angst gehabt, das Haus zu verlassen. „Ich hatte Todesangst“, sagte die Zeugin. In dem Moment habe sie geglaubt, ihre Kollegin und sie würden tot am Boden liegen. Heute gehe es ihr deutlich besser. Dass der Täter gefasst wurde, habe ihr geholfen.
Die Urteile
Der Schöffensenat verurteilte den Erstangeklagten zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Zudem wurden 16 Monate bedingte Strafnachsicht widerrufen. Beim Zweitangeklagten setzte es 30 Monate Haft, davon 20 Monate bedingt.
In der Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende beim Erstangeklagten auf „massive kriminelle Energie“. Zwar habe der 23-Jährige einen Großteil seiner Vorstrafen als Jugendlicher begangen, er habe aber mehrfach Gelegenheit gehabt, auf die richtige Bahn zu kommen. Auch frühere Haft habe ihn nicht davon abgehalten, neuerlich straffällig zu werden. An fünf Jahren Freiheitsstrafe führe deshalb kein Weg vorbei.
Beim Zweitangeklagten zeigte sich das Gericht milder. Man hoffe, dass es sich um eine einmalige Entgleisung gehandelt habe, sagte Klingseis. Normalerweise bewege man sich bei einer solchen Tat bei zwei bis drei Jahren Haft. Eine Fußfessel sei mit diesem Urteil grundsätzlich möglich. Die Urteile sind rechtskräftig.