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Mutmaßlicher Drogenhändler aus dem Oberland muss viele Jahre hinter Gitter, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird

10.06.2026 • 13:59 Uhr
Mutmaßlicher Drogenhändler aus dem Oberland muss viele Jahre hinter Gitter, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird
Der Prozess startete im Mai udn wurde heute, Mittwoch, fortgesetzt. NEUE

Mehrere Zeugen schwächten ihre früheren Aussagen vor Gericht ab. Der Schöffensenat folgte dennoch weitgehend der Anklage. Der 38-Jährige bestritt bis zuletzt eine Beteiligung am Suchtgifthandel.

Der Angeklagte schüttelt den Kopf. Immer wieder. Vor allem dann, wenn Richterin Franziska Klammer die Rolle anspricht, die der Schöffensenat ihm im Drogengeschäft zuschreibt. „Sie waren der Chef, davon sind wir überzeugt“, sagt die Vorsitzende am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch. Für den 38-Jährigen endet der zweitägige Prozess mit einem Schuldspruch.

Dem Mann wurde vorgeworfen, zwischen April und August 2025 im Oberland andere dazu bestimmt zu haben, große Mengen Kokain, Cannabis und MDMA aus der Schweiz nach Österreich einzuführen, zu lagern und teilweise weiterzuverkaufen. Der Angeklagte bestritt eine Beteiligung am Suchtgifthandel. Er räumte lediglich ein, in zwei Fällen einen Kontakt hergestellt zu haben. Schwer belastet wurde er dagegen von einem früheren Freund, der selbst in die Drogengeschäfte verwickelt war und bereits rechtskräftig zu fünf Jahren verurteilt worden ist. Dieser bezeichnete ihn als „Chef“ und schilderte dessen Rolle im Drogengeschäft. Die Verteidigung hielt dem entgegen, der Belastungszeuge wolle sich selbst schützen und Familie, Freunde sowie Verwandte aus der Schusslinie nehmen.

Zurückgerudert

Eine wichtige Rolle spielten auch jene beiden Personen, die für den Angeklagten und dessen bereits rechtskräftig verurteilten Geschäftspartner Drogen gelagert haben sollen. Beide rückten vor Gericht von früheren Angaben teilweise ab. Eine Frau, derzeit in Strafhaft, hatte bei der Polizei noch erklärt, der Angeklagte sei der „Chef“ gewesen, habe das Geld zusammengebracht und die Beteiligten im Blick gehabt. Vor Gericht wollte sie nur noch wissen, dass er etwas mit Drogengeschäften zu tun gehabt habe. Genaueres könne sie nicht sagen. Auch ihr ehemaliger Partner erklärte lediglich, die beiden Männer seien Geschäftspartner gewesen, sonst wisse er nichts.

Zehn Zeugen, die Angeklagten nicht kennen

Am zweiten Verhandlungstag ließ Verteidiger Nicolas Stieger zudem zehn Drogenabnehmer als Entlastungszeugen aufmarschieren. Nur eine junge Frau erklärte vage, man habe in Bludenz gewusst, dass der Angeklagte mit Drogen zu tun habe. Die übrigen Zeugen gaben an, ihn nicht zu kennen oder nichts über seine Drogengeschäfte zu wissen.

Letztlich folgte der Schöffensenat der Anklage weitgehend. Der 38-Jährige wurde wegen Bestimmungstäterschaft zum Suchtgifthandel zu sieben Jahren Haft verurteilt. Als erwiesen sah das Gericht an, dass er andere dazu bestimmt hatte, 4,9 Kilogramm Kokain, neun Kilogramm Cannabiskraut und ein Kilogramm MDMA aus der Schweiz nach Österreich zu bringen und zu lagern. Anschließend seien die Drogen weiterverkauft worden. Vom Vorwurf, für die Übergabe von Drohbriefen ein Kilogramm Kokain angeboten zu haben, wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Nötigungsvorwurf im Zusammenhang mit diesen Briefen war zuvor aus dem Verfahren ausgeschieden worden.

“Wir glauben ihnen nicht”

„Wir glauben Ihrer Verantwortung nicht“, begründete Klammer das Urteil. Es mache keinen Sinn, dass ihn sein ehemaliger Freund derart konkret zu Unrecht belaste. Auch zu den Zeugen, die zurückgerudert sind, äußerte sich die Vorsitzende. Der Senat habe den Eindruck gehabt, dass diese unter Druck gestanden seien. Die Strafe sei schuld- und tatangemessen. Im Vergleich zum bereits verurteilten Geschäftspartner habe der Angeklagte noch höher in der Hierarchie gestanden.

253.000 Euro an den Staat

Erschwerend wertete das Gericht die einschlägige Vorstrafe, die offene Probezeit, den langen Tatzeitraum, die massive Überschreitung der Grenzmengen, Gewinnsucht und Rückfall. Milderungsgründe lagen nach Ansicht des Senats nicht vor. Neben der Haftstrafe erklärte das Gericht auch 253.000 Euro für verfallen – das sind die angenommenen Gewinne aus den Drogengeschäften, die der Angeklagte nun an den Staat nun zahlen muss. Zudem wurde eine offene Strafe widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.