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Kiloweise Cannabis: Drei Männer wegen Suchtgifthandels vor Gericht

26.05.2026 • 16:09 Uhr
Kiloweise Cannabis: Drei Männer wegen Suchtgifthandels vor Gericht
Die Verhandlung begann etwas verspätet. Frick

Drei Männer sollen kiloweise Cannabis angebaut, geerntet und anderen überlassen haben. Ein erster Zwischenfall verzögert den Prozess allerdings.

Die drei Angeklagten, einer 36, die anderen 28 Jahre alt, stehen zum ersten Mal vor Gericht – allerdings zunächst vor dem falschen. Die Gerichtsverhandlung verzögert sich, da die Männer vor dem Bezirksgericht warten. Nachdem das Missverständnis aufgeklärt ist, geht es allerdings überraschend schnell. Das Urteil fällt nach etwas mehr als einer Stunde.

Reumütiges Geständnis

Staatsanwalt Simon Mathis fasst die Vorwürfe zusammen: Die Angeklagten sollen von 2024 bis Anfang 2025 über 13 Kilogramm Cannabiskraut und fünf Kilogramm Blüten angebaut und geerntet haben. Sieben Kilogramm haben sie anderen Personen überlassen. Darüber hinaus wurde bei ihnen weiteres Cannabis sichergestellt, weshalb ihnen auch Vorbereitung zum Verkauf vorgeworfen wird. Die Weitergabe von Drogen erfolgte unter dem Deckmantel eines “Vereins”, der vorgeblich nur CBD-Produkte anbiete.

Alle drei legen ein vollinhaltliches Geständnis ab. Sie bereuen ihre Taten und geloben Besserung für die Zukunft. Während der gesamten Verhandlung wirken sie sehr aufgeräumt, sprechen deutlich. Die Vorwürfe überraschen durchaus, angesichts ihrer Angaben: Die Angeklagten sind alle berufstätig mit teils beachtlichem Einkommen. Jeder verfügt über ein gewisses Vermögen oder eine Wertanlage. Allerdings fallen auch die Taten ins Gewicht. Sie mussten nämlich einen Kredit aufnehmen, um letztlich das Suchtgiftgeschäft aufzuziehen. Pro Kopf bedeutet das aktuell über 20.000 Euro Schulden.

Beschlagnahmungen

Durch die vollinhaltlichen Geständnisse besteht an der eigentlichen Tat kein Zweifel mehr. Das Gericht weist jedoch noch auf Beschlagnahmungen und Verfall hin. Suchtgift und Mobiltelefone werden konfisziert. Beträge in Höhe von mehreren tausend Euro verfallen. Diese Verfallsbeträge dienen dazu, dass Angeklagte sich durch die Straftat nicht bereichern. Sichergestelltes Bargeld wird demnach nicht zurückgegeben. In diesem Fall haben die Angeklagten laut eigener Auskunft mit dem Erlös aus dem Drogenhandel in Kryptowährungen investiert. Die daraus entstandenen Gewinne verfallen ebenfalls.

In seinem Schlussplädoyer betont der Staatsanwalt: “Das Ganze ist nicht zu verharmlosen.” Am Suchtgifthandel hängen potenzielle Schicksale. Cannabis sei immer noch eine Einstiegsdroge. Durch die Aufklärung des Falles entstehen darüber hinaus dem Staat und damit dem Steuerzahler Kosten.

Die Verteidigung hebt nochmals das reumütige Geständnis hervor. Bereits das lange Warten auf ein Urteil in den Wochen und Monaten vor dem Prozess sei eine Strafe. Der Gesetzgeber sei bei solchen Delikten außerdem sehr streng. Angesichts der geordneten Lebenssituation der Angeklagten beantragt die Verteidigung eine bedingte Strafe.

Teilbedingte Freiheitsstrafe

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel spricht die drei Angeklagten schuldig. Über sie wird eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 21 Monaten verhängt. 14 Monate davon sind allerdings bedingt. Für die verbliebenen sieben Monate können die Männer eine Fußfessel beantragen. Darüber hinaus werden Suchtgift und Mobiltelefone konfisziert sowie Erlösbeträge aus dem Drogenhandel für verfallen erklärt.

Die Vorsitzende erklärt: “Der Gesetzgeber ist bei Suchtgifthandel in dieser Größenordnung sehr streng.” Es wären bis zu zehn Jahre Haft möglich gewesen. Mildernd wirken die reumütigen Geständnisse der Angeklagten sowie deren Unbescholtenheit. Erschwerend wird das Zusammenkommen von drei Verbrechen betrachtet und dass sie alle drei auch Mittäter waren.

Nach längerer Beratung mit der Verteidigung akzeptieren die drei Männer das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.