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Sammelsurium an Vorwürfen: Von Einbruchsdiebstahl bis Körperverletzung

21.05.2026 • 16:31 Uhr
Sammelsurium an Vorwürfen: Von Einbruchsdiebstahl bis Körperverletzung
An diesem Tag fielen mehrere Urteile. Frick

Fünf junge Personen zwischen 14 und 19 Jahren stehen vor Gericht. Es geht um zahlreiche Vorwürfe: Einbruchs- und Ladendiebstahl, Körperverletzung, Verleumdung. Ein Vorfall am Weihnachtsmarkt steht im Zentrum der Verhandlung.

Zu Verhandlungsbeginn herrscht Gedränge vor Saal 108 des Landesgerichts Feldkirch. Fünf Angeklagte, alle mit eigenem Anwalt, und die Zuschauer betreten den Raum. Es dauert eine Weile, bis alle ihren Platz eingenommen haben.

Mehrere Vorfälle

Ein Mann und vier Frauen zwischen 14 und 19 Jahren sind angeklagt. Der 18-jährige Erstangeklagte steht jedoch im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Ihm werden Einbruchsdiebstähle in einer Tankstelle und auf dem Weihnachtsmarkt, Körperverletzung gegen vier Personen sowie eine Verleumdung gegen eine Freundin zur Last gelegt. Ein Teil der anderen Angeklagten soll bei manchen Taten ebenfalls ihren Beitrag geleistet haben. Zwei jungen Frauen sollen einen Ladendiebstahl begangen haben.

Für die Viert- und Fünftangeklagte endet der Prozess recht schnell mit einer Diversion. Sie müssen gemeinnützige Arbeit leisten, eine 50, die andere 25 Stunden. Im Anschluss steht ein Einbruchsdiebstahl am Weihnachtsmarkt im Zentrum der Verhandlung. Die verbliebenen drei Angeklagten sollen dort die Scheibe eines Standes eingeschlagen und eine Dose mit Geld gestohlen haben.

Keiner von den dreien kann sich erklären, wie es dazu kommen konnte. Sie wissen im Nachhinein alle, dass es eine dumme Idee gewesen sei. Der Verteidiger der Drittangeklagten attestiert dieser zudem nur eine untergeordnete Rolle. Sie könne nicht für einen vorsätzlichen Einbruchsdiebstahl belangt werden, höchstens für eine Sachbeschädigung. Zudem haben deren Eltern den Schaden wiedergutgemacht. Ein Video des Vorfalls, aufgenommen von der Zweitangeklagten, zeigt, wie die Drittangeklagte zuerst versucht die Tür des Standes zu öffnen. Dann schlägt der Erstangeklagte die Scheibe ein. Die Reaktion der beiden Frauen: lachen und anfeuern. Den Fund des Geldes bejubeln sie lauthals.

Zwei junge Frauen verurteilt

Die Zweitangeklagte gesteht obendrein einen Ladendiebstahl. Beide Frauen erhalten nach rund zweieinhalb Stunden ihr Urteil. Das Gericht erkennt für den Einbruchsdiebstahl am Weihnachtsmarkt einen Vorsatz. Richterin Kathrin Feurle spricht beide Angeklagten schuldig. Sie verhängt über die Zweitangeklagte eine Geldstrafe von 640 Euro (160 Tagessätzen zu vier Euro), davon ist die Hälfte bedingt. Zudem ordnet sie für die junge Frau Bewährungshilfe an.

Auch die Drittangeklagte muss eine Geldstrafe bezahlen, nämlich 1200 (300 Tagessätze zu vier Euro). Eine in der Vergangenheit bedingt nachgesehene Geldstrafe wird ebenfalls widerrufen. Da die Angeklagte bereits zweimal wegen Diebstahls verurteilt wurde, macht die Richterin klar: „Beim nächsten Mal gibt es keine Geldstrafe mehr.“

Das Urteil gegen die Zweitangeklagte ist rechtskräftig, jenes gegen die Drittangeklagte nicht.

Das letzte Urteil

Zuletzt sitzt der Erstangeklagte allein auf der Anklagebank. Der 18-Jährige zeigt sich weitgehend geständig. Zu zwei Vorfällen bestreitet er seine Schuld: Er habe einer Frau nicht den Fuß gestellt und diesbezüglich auch nicht eine Freundin mit der Tat belastet. Jene Frau ist als Zeugin geladen. Sie entlastet den Angeklagten. Ein anderer Mann habe ihr den Fuß gestellt.

Der junge Mann gelobt immer wieder Besserung. Er habe Aggressionsprobleme, die durch Alkohol und Drogen verstärkt werden. Inzwischen sei er auf dem Weg der Besserung. Seine neue Arbeit gebe ihm Struktur. Wenn das Gericht Therapien verhänge, werde er diese in Anspruch nehmen.

Die Richterin verkündet hinsichtlich einer Körperverletzung und der Verleumdung einen Freispruch. Für die restlichen Delikte wird er entsprechend der Anklageschrift schuldig gesprochen. Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro). Zudem muss er Privatbeteiligtenansprüche von in Summe 1312,12 Euro bezahlen. Eine vormals bedingte Geldstrafe von 120 Euro wird ebenfalls fällig. Mit dem Urteil werden ihm weiters Bewährungshilfe und Anti-Gewalttraining angewiesen.

Die Richterin sagt angesichts von zwei Vorstrafen und der vielen Anklagepunkte in aller Deutlichkeit: „Ich habe beide Augen zugedrückt.“ Es wären bis zu drei Jahre Haft möglich gewesen.

Die Verteidigung nimmt sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.