“Wollte ihn nur daran erinnern” – Drohungen gegen Ex-Frau und neuen Freund

Ein 49-Jähriger soll dem neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau mit dem Tod gedroht haben. Vorangegangen war ein Streit um das Kontaktrecht für die gemeinsamen Kinder.
“Ich wollte ihn nur daran erinnern, dass zu jedem Leben der Tod gehört”, erklärt der 49-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen vor Gericht. Er erzählt ausführlich über seine damalige Lebenssituation und die Schwierigkeiten. Doch bereits zu Beginn der Verhandlung hält er fest: “Ich versuche gerade, mein Leben auf die Reihe zu bekommen.”
Von Kindern isoliert
Bis Anfang des Jahres habe er zu den gemeinsamen Kindern Kontakt gehabt. Er habe sie besucht, von der Schule abgeholt. Doch wie seine Ex-Frau mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammenkam, sei der Angeklagte plötzlich von seinen Kindern isoliert worden. Auf Nachrichten habe die Frau nicht reagiert. Suchte er den persönlichen Kontakt habe sie die Tür vor ihm zugeschlagen.
Für den 49-Jährigen habe dies gesundheitliche Auswirkungen gehabt. Am Tag der vorgeworfenen Tat habe er seine Medikamente nicht genommen. In einer neuerlichen Diskussion habe er seine Ex-Frau und dessen Lebensgefährten mit einer Körperverletzung bedroht. Zudem habe er gesagt, er werde den Lebensgefährten zu dessen Frau bringen – diese ist allerdings bereits verstorben.
Sowie die Worte ausgesprochen waren, habe er eingesehen, dass das falsch war. Er habe danach den Weg über das Bezirksgericht gesucht, um seine Kinder sehen zu dürfen. Doch für die Drohungen muss er sich nun am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Geld- und Freiheitsstrafe
Der Angeklagte gesteht die Tat. Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch. Für die aktuellen Vorwürfe wird der 49-Jährige schuldig gesprochen. Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Für zwei frühere Vergehen wird die Probezeit verlängert.
Mildernd wirkt das Geständnis. Als erschwerend betrachtet werden die Tatbegehung während offener Probezeit, dass es sich um zwei Drohungen handelte und eine Drohung gegen die Ex-Frau gerichtet war.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.