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Kiefer gebrochen – Verteidigung beantragt Diversion

20.05.2026 • 16:00 Uhr
Kiefer gebrochen - Verteidigung beantragt Diversion
Der Angeklagte sitzt nicht zum ersten Mal vor Gericht. Frick

Ein 17-Jähriger soll einem anderen Mann mit einem Schlag den Kiefer gebrochen haben. Die Verteidigung bittet um “Milde und Güte”.

Letzten Herbst soll eine Diskussion im Zug eskaliert sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 17-jährigen Angeklagten vor, er habe schließlich zugeschlagen. Durch den Schlag habe das mutmaßliche Opfer, ein 16-jähriger Mann, eine Kiefervorderwandfraktur erlitten. Im Zentrum des Prozesses steht jedoch nicht die Frage, was geschehen ist, sondern die Frage um eine mögliche Diversion.

Milde und Güte

Der Angeklagte gesteht die Tat. Er habe in jener Nacht zu viel getrunken und wisse nicht mehr alles. Verteidiger Michael Brandauer zitiert die Worte, die vorne am Gerichtsgebäude stehen: “Milde und Güte”. Er spricht sich für ein diversionelles Vorgehen aus. Laut ihm sei es gerade bei jüngeren Personen notwendig, eine zweite Chance zu gewähren.

Das Gericht prüft die Vorgeschichte des Angeklagten. Dem jungen Mann wurde in der Vergangenheit bereits eine Diversion gewährt. Damals habe er von 30 auferlegten Sozialstunden gerade einmal dreieinhalb abgeleistet. Auch beim ehemaligen Prozess wurde ihm eine Körperverletzung zur Last gelegt.

Während seiner gesamten Einvernahme steht diese Frage hinsichtlich einer Diversion im Raum. Der Verteidiger fragt den 17-Jährigen, ob er den Ernst der Lage jetzt erkannt habe. “Haben Sie kapiert, dass das kein Kinderspiel ist?” “Ja, ich weiß, dass es Regeln gibt”, antwortet der Angeklagte.

Richter Dietmar Nußbaumer äußert Bedenken zu der beantragten Diversion. Er fragt den Angeklagten: “Warum soll ich annehmen, dass es jetzt funktioniert?” Der junge Mann erklärt sich dadurch, dass er nun ein strukturiertes Leben führe. Er gehe einer Arbeit nach, sei im Fußballverein. Damals sei sein Leben chaotisch gewesen. Deshalb habe die erste Diversion nicht funktioniert.

Urteil, keine Diversion

Zwar entschuldigt sich der Angeklagte beim mutmaßlichen Opfer, doch eine Diversion wird nicht gewährt. Die vormals angeklagte Tat sei laut Gericht “höchst einschlägig”. Es wird letztlich eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt. Diese ist jedoch auf eine dreijährige Probezeit bedingt ausgesetzt. Zudem muss er 2000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.

Als mildernd wertet das Gericht das reumütige Geständnis und der bisher formal ordentliche Lebenswandel. Erschwerend wirken das Zusammenkommen eines Verbrechens mit einem Vergehen.

Der Angeklagte nimmt das Urteil entgegen dem Rat seiner Verteidigung an. Staatsanwalt Manfred Melchhammer verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.