Beiträge nicht bezahlt – ehemaliger Unternehmer vor Gericht

Weil er Versicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht bezahlt hat, muss sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantworten.
Der Traum von der Selbstständigkeit: Für den 41-jährigen Angeklagten endete dieser bitter. Sein ehemaliges Unternehmen war nicht rentabel, er häufte Schulden an. Selbst jetzt stehen noch Verbindlichkeiten von ungefähr 60.000 Euro. Das Unternehmen ist inzwischen insolvent, doch die damals schwere wirtschaftliche Lage zwingt ihn vor Gericht. Er soll nämlich Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht bezahlt haben.
Löhne als Priorität
Der Angeklagte legt ein Geständnis ab. Er steht zu seiner Schuld, erklärt jedoch, dass ihm die Ausbezahlung der Löhne wichtiger war. Der Sozialversicherung fehlen somit laut Anklage rund 8800 Euro. In der laufenden Verhandlung stellt die Versicherung jedoch keine Forderungen mehr.
Der ehemalige Unternehmer ist unbescholten. Angesichts der Umstände beantragt seine Verteidigung eine diversionelle Erledigung. An diesem Punkt entsteht zum einzigen Mal ein wenig Unruhe im Raum. Der Angeklagte ist auf einen Dolmetscher angewiesen. Dieser sitzt etwas versetzt neben dem 41-Jährigen und versucht zu erklären, was eine Diversion bedeutet. Nervös blickt der Angeklagte von seiner Verteidigung, zur Richterin, zum Dolmetscher. Er fällt diesem stellenweise ins Wort.
Diversion
Letztlich kann der Umstand aber geklärt werden, wenn auch der Dolmetscher näher an den Angeklagten heranrücken muss. Eine letzte Verwirrung entsteht bei der Frage, ob der 41-Jährige bereit sei, seine Schuld bei der Sozialversicherung zu begleichen. Der Mann sieht sich außerstande, die 8800 Euro zu bezahlen. Seine wirtschaftliche Lage lasse das aktuell nicht zu. Wenn sich diese bessert, ist er allerdings bereit zu.
“Es ist ein Unterschied, ob er gewillt oder wirtschaftlich in der Lage ist”, stellt die Verteidigung klar.
Die Staatsanwaltschaft ist mit einer Diversion einverstanden. Der 41-Jährige ist unbescholten, übernimmt die Verantwortung für seine Tat und seine Schuld sei nicht als schwer zu erachten. Er muss 400 Euro bezahlen, dann ist das Verfahren erledigt.