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Wegen Alkotest: Betrunkener wirft mit Scheinen und Beleidigungen um sich

15.06.2026 • 15:19 Uhr
Wegen Alkotest: Betrunkener wirft mit Scheinen und Beleidigungen um sich
Fraglich ist vor allem der Bestechungsversuch. Frick

Beifahrer gefährdet, Bestechungsversuche und Beleidigungen gegen Polizisten: Ein 35-Jähriger muss sich wegen mehrerer Vorwürfe verantworten.

Es sei “eine besoffene Geschichte” gewesen, erklärt Verteidiger Halil Arslan. Der inzwischen 35-jährige Angeklagte werde sich auch zu zwei von drei Vorwürfen schuldig bekennen. Er habe die Sicherheit anderer gefährdet, konkret seines Beifahrers, als er mit stark überhöhter Geschwindigkeit vor einem Polizeifahrzeug davonfuhr. Zudem habe er einem Beamten Beschimpfungen an den Kopf geworfen: “Arschloch”, “Hurensohn”, “Drecksnazi”. Doch einen Vorwurf bestreitet der Mann vehement.

Keine Bestechung

Der fragliche Vorfall ereignete sich vor rund zwei Jahren im Montafon. Der Angeklagte erzählt, ein Polizist habe ihn kräftig aus dem Auto gezerrt, obwohl er freiwillig ausgestiegen wäre. Seine Strafe habe er vor Ort bezahlen wollen. Es sei ihm nie um Bestechung gegangen. Sein Beifahrer stützt diese Aussage.

Doch der ehemalige Beamte präsentiert eine andere Version: Mehrmals weigerte sich der Angeklagte, den Motor abzuschalten und auszusteigen. Daraufhin zog ihn der Polizist aus dem Auto und fixierte ihn am Boden. Als der 35-Jährige sich schließlich beruhigte, machte die Polizei mit ihm einen Alkoholvortest. Dieser ergab umgerechnet über zwei Promille. Dann soll sich der fragliche Vorfall ereignet haben.

Während der Viertelstunde bis zum Alkoholtest habe der Polizist die Daten des Mannes aufgenommen. Dabei soll der Angeklagte zunächst 500, dann 800 Euro geboten haben, damit “die Sache mit dem Alkoholtest erledigt ist”. “Wegen dir mache ich sicher keinen Amtsmissbrauch”, habe der Polizist geantwortet. Es folgten Beleidigungen, die der Angeklagte auch eingesteht. Ebenso gesteht er, dem Polizisten und der eingetroffenen Verstärkung, Geldscheine entgegengeschleudert zu haben.

Das Urteil

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger spricht den Angeklagten schuldig zu allen Anklagepunkten. Über den 35-Jährigen wird eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro) verhängt.

Die Zeugenaussage des ehemaligen Polizisten sei sehr glaubwürdig. Überdies gibt es Widersprüche in der Aussage des Beifahrers. Dieser habe stellenweise versucht, den Angeklagten zu schützen, erklärt der Vorsitzende Richter.

Mildernd wertet das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, dass er in bestimmten Punkten geständig war und Taten teilweise beim Versuch blieben. Erschwerend wirkt das Zusammenkommen eines Verbrechens mit mehreren Vergehen. Das Urteil ist rechtskräftig.