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Mutter soll jahrelang Gewalt gegen ihre Tochter ausgeübt haben

16.06.2026 • 18:37 Uhr
Mutter soll jahrelang Gewalt gegen ihre Tochter ausgeübt haben
Die Angeklagte bestreitet die vorgeworfenen Gewalttaten. Frick

Die 58-jährige Angeklagte soll über zehn Jahre hinweg immer wieder ihre Tochter geschlagen haben. Das Schöffengericht hat ein Urteil gesprochen.

Bis zu 15 Jahre Haft könnten über die 58-jährige Angeklagte verhängt werden. Ihr wird fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen. Konkret soll sie über einen Zeitraum von rund zehn Jahren hinweg ihre Tochter immer wieder geohrfeigt und mit der Faust geschlagen haben. Sie bestreitet die Vorwürfe.

Freundschaftliche Beziehung

Vor Gericht spricht die 58-Jährige von einer “freundschaftlichen Beziehung” zu ihrer Tochter. Sie habe manchmal geschimpft und die Tochter einmal geschubst, als sie diese beim Rauchen erwischte. Ansonsten beschreibt die Mutter eine harmonische Beziehung. Gewalttaten seien nur vom Vater ausgegangen.

Die noch minderjährige Tochter erzählt in ihrer kontradiktorischen Aussage eine andere Version. Laut ihr habe die Angeklagte regelmäßig Ohrfeigen verteilt. Mit zunehmendem Alter sei dies immer häufiger vorgekommen, irgendwann sollen einmal monatlich Faustschläge gefolgt sein. Auch beim Vorfall mit der Zigarette habe die Mutter mit der Faust zugeschlagen.

Ein Sohn der Angeklagten ist als Zeuge geladen. Er beschreibt die Gewalttaten ebenfalls, differenziert aber, was er gesehen oder nur gehört habe. Ihm sei vonseiten der Eltern ebenfalls Gewalt widerfahren. Wie auch seine Schwester beschreibt er jene des Vaters als schlimmer. Hinsichtlich der Mutter spricht er verstärkt von “psychischer Gewalt”. Nach Angaben des Sohnes sollen die Eltern für Bestrafungen auch Stöcke gesammelt und explizit nach Größe und Gewicht ausgewählt haben, mit welchem sie zuschlagen.

Mehrjährige Freiheitsstrafe

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle glaubt der Darstellung von Sohn und Tochter. Die Angeklagte wird schuldig gesprochen. Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Zudem muss sie der Tochter ein Schmerzensgeld von 100 Euro bezahlen. Diese habe laut Privatbeteiligtenvertreterin Ariana Ettefagh kein Geld gewollt. Der Betrag sei ein symbolischer Akt.

Das Gericht sieht keinen einzigen Milderungsgrund. Erschwerend wirken drei einschlägige Vorstrafen, der enorm lange und fortgesetzte Tatzeitraum, das Zusammenkommen eines Verbrechens mit einem Vergehen sowie dass die Wehrlosigkeit der Tochter ausgenutzt wurde.

Laut der Vorsitzenden sei dem Sohn deutlich anzusehen gewesen, dass er tatsächliche Erlebnisse schildert. Die Tochter habe den Vorfall mit der Zigarette erzählt, als ob es nichts Besonderes wäre.

Verteidigung und Angeklagte beraten sich ein paar Minuten. Sie kündigen Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.